Urteil

Fester Urlaubsanspruch auch bei Arbeitgeberwechsel

Veröffentlicht:

ERFURT. Wie ist der Urlaub aufzuteilen, wenn eine MFA unterjährig die Praxis wechselt? Dazu hat aktuell das Bundesarbeitsgericht entschieden. Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber innerhalb des ersten Halbjahres, kann er die noch nicht genommenen Urlaubstage beim neuen Arbeitgeber voll beanspruchen - auch wenn dies mehr ist, als es dem Anteil nach Monaten entspricht.

Bei einem Wechsel im zweiten Halbjahr muss der erste Arbeitgeber noch den vollen Urlaub gewähren. Beim Zweiten besteht ein Anspruch nach Zahl der Beschäftigungsmonate - insgesamt aber nicht mehr als der Jahresurlaub. Der erste Arbeitgeber muss daher den bereits gewährten Urlaub bescheinigen. (mwo)

Az.: 9 AZR 295/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wettbewerb um Personal

Mit guten Arbeitsbedingungen raus aus der Engpass-Falle bei MFA

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber

Lesetipps
Preisverleihung 2025.

© Marc-Steffen Unger

Preisträger gekürt

Das sind die Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025

Freuten sich über den zweiten Preis beim diesjährigen Springer Medizin Charity Award für ihr Projekt First Aid for All: Tyrese-Malik Neumann-Hamid (2.v.r) und Lea-Sophie Kartmann (M.). Auf der Bühne mit Moderatorin Ive Fehring, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung von Springer Medizin, Fabian Kaufmann (2.v.r.) und Sponsor Kai Tobien, CEO bei Medperion (r.).

© Marc-Steffen Unger

2. Preis Charity Award 2025

Keine Ahnung von Reanimation? Studierende vermitteln Kompetenz