Finanzaufsicht lässt Tarifwechselzuschlag in der PKV prüfen

KÖLN (iss). Die Finanzaufsicht BaFin wird gegen die Allianz Private Krankenversicherung vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen. Sie will dem Unternehmen höchstrichterlich verbieten lassen, von Tarifwechslern innerhalb des Konzerns pauschale Zuschläge zu verlangen.

Veröffentlicht:

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz dürfen PKV-Kunden innerhalb des Unternehmens ohne Zuschlag in einen Tarif mit gleichem Leistungsangebot wechseln. Das soll gerade älteren Versicherten eine Alternative bieten, wenn in ihrem Tarif die Beiträge stark steigen.

Die Allianz Kranken verkauft seit März 2007 Vollversicherungen mit dem Namen Aktimed. Die bestehenden Tarife mit einem vergleichbaren Angebot hat sie geschlossen. Bei einem Wechsel von einem alten in den Aktimed-Tarif verlangt die Allianz von Kunden einen "Tarifzuschlag" von 20 Prozent - auch wenn sie bislang keinen Risikozuschlag zahlen mussten. Der Versicherer begründet das damit, dass den neuen Tarifen eine völlig andere Kalkulation zugrunde liege. Ohne Zuschlag hätten Wechsler aus dem Bestand einen Vorteil gegenüber Neukunden.

Die BaFin hatte der Allianz die Erhebung des Zuschlags untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Recht bekommen.

"Würde die Entscheidung der ersten Instanz rechtskräftig, ist nach Auffassung der BaFin zu befürchten, dass auf ältere Versicherungsnehmer in den Alttarifen erheblich höhere Beiträge zukommen", begründet die Aufsicht den Gang vors Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil höhle das Tarifwechselrecht faktisch aus, kritisiert die Behörde. "Auch widerspräche es dem aufsichtsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn Bestandskunden, die auch in dem neuen Tarif ein bestes Risiko wären, nach dem Tarifwechsel einen höheren Beitrag zahlen müssten als die besten Risiken im Neugeschäft."

Die Allianz Kranken hält an der Legitimität ihres Vorgehens fest. "Wir begrüßen aber, dass jetzt endgültige Rechtssicherheit geschaffen wird", sagte eine Sprecherin.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus