MRSA-Infektion

Frau scheitert mit Klage auf Schadenersatz

Eine Patientin mit MRSA-Infektion wird in einer Klinik falsch behandelt. Schaden entstand ihr nicht, so das OLG Hamm.

Veröffentlicht:

KÖLN. Auch wenn einem Krankenhaus mehrere Behandlungs- und Befunderhebungsfehler unterlaufen, kann die Krankenkasse des betroffenen Patienten nicht automatisch Schadenersatz für die entstandenen Behandlungskosten verlangen.

Wären sie auch bei einer fehlerfreien Therapie angefallen, geht die Kasse leer aus. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 26 U 50/15).

Bei einer 65-jährigen Frau, die mit MRSA besiedelt war, wurde in einer Klinik der Magenausgang operativ erweitert. Bei nachfolgenden Wiederaufnahmen der Patientin verzichtete die Klinik auf ein MRSA-Screening. Erst verspätet erfolgte ein Wundabstrich, der den Nachweis einer Infektion erbrachte.

Ohne eine Antibiotikatherapie einzuleiten, verlegten die Ärzte die Frau in eine andere Klinik zur Anschlussheilbehandlung. Die Krankenkasse der Frau verklagte das Haus wegen der Fehlbehandlung auf Schadenersatz über 14.800 Euro. Das Landgericht lehnte die Klage ab, auch vor dem OLG hatte die Kasse keinen Erfolg.

Zwar ging das OLG nach den Gutachten von Sachverständigen davon aus, dass dem Krankenhaus mehrere zum Teil grobe Behandlungs- und Befunderhebungsfehler vorzuwerfen seien.

Gutachter: "Vollkommen unverständlich"

Die Gutachter hatten es etwa für "vollkommen unverständlich" gehalten, dass nach dem Ergebnis der Wundabstriche nicht unverzüglich mit einer Antibiotikatherapie begonnen oder zumindest die Rehaklinik informiert wurde.

Nach Einschätzung der Sachverständigen ist es nicht völlig unwahrscheinlich, dass der Patientin dann die operative Wundrevision durch eine Sternumoperation hätte erspart bleiben können.

"Gleichwohl scheitern Schadenersatzansprüche der Klägerin im Streitfall daran, dass ihr hieraus kein Schaden erwachsen ist, weil die alternativ sicher angefallenen Kosten einer stationär vorzunehmenden Antibiotikatherapie die geltend gemachten Kosten in jedem Falle überstiegen hätten", befanden die OLG-Richter.

Eine ambulante Behandlung wäre wegen des hohen Risikos für die Patientin nicht in Betracht gekommen. Das OLG ließ die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Beratung in der Arztpraxis

Sicher mit Kindern verreisen: So geht‘s

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?