MRSA-Infektion

Frau scheitert mit Klage auf Schadenersatz

Eine Patientin mit MRSA-Infektion wird in einer Klinik falsch behandelt. Schaden entstand ihr nicht, so das OLG Hamm.

Veröffentlicht:

KÖLN. Auch wenn einem Krankenhaus mehrere Behandlungs- und Befunderhebungsfehler unterlaufen, kann die Krankenkasse des betroffenen Patienten nicht automatisch Schadenersatz für die entstandenen Behandlungskosten verlangen.

Wären sie auch bei einer fehlerfreien Therapie angefallen, geht die Kasse leer aus. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 26 U 50/15).

Bei einer 65-jährigen Frau, die mit MRSA besiedelt war, wurde in einer Klinik der Magenausgang operativ erweitert. Bei nachfolgenden Wiederaufnahmen der Patientin verzichtete die Klinik auf ein MRSA-Screening. Erst verspätet erfolgte ein Wundabstrich, der den Nachweis einer Infektion erbrachte.

Ohne eine Antibiotikatherapie einzuleiten, verlegten die Ärzte die Frau in eine andere Klinik zur Anschlussheilbehandlung. Die Krankenkasse der Frau verklagte das Haus wegen der Fehlbehandlung auf Schadenersatz über 14.800 Euro. Das Landgericht lehnte die Klage ab, auch vor dem OLG hatte die Kasse keinen Erfolg.

Zwar ging das OLG nach den Gutachten von Sachverständigen davon aus, dass dem Krankenhaus mehrere zum Teil grobe Behandlungs- und Befunderhebungsfehler vorzuwerfen seien.

Gutachter: "Vollkommen unverständlich"

Die Gutachter hatten es etwa für "vollkommen unverständlich" gehalten, dass nach dem Ergebnis der Wundabstriche nicht unverzüglich mit einer Antibiotikatherapie begonnen oder zumindest die Rehaklinik informiert wurde.

Nach Einschätzung der Sachverständigen ist es nicht völlig unwahrscheinlich, dass der Patientin dann die operative Wundrevision durch eine Sternumoperation hätte erspart bleiben können.

"Gleichwohl scheitern Schadenersatzansprüche der Klägerin im Streitfall daran, dass ihr hieraus kein Schaden erwachsen ist, weil die alternativ sicher angefallenen Kosten einer stationär vorzunehmenden Antibiotikatherapie die geltend gemachten Kosten in jedem Falle überstiegen hätten", befanden die OLG-Richter.

Eine ambulante Behandlung wäre wegen des hohen Risikos für die Patientin nicht in Betracht gekommen. Das OLG ließ die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse