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Freiwilligkeit muss ergänzt werden

KÖLN (iss). Wenn Ärzte ihre Anamnesebögen um eine schriftliche Erläuterung über die Freiwilligkeit der Angaben ergänzen, sind sie datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite.

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) hat einem niedergelassenen Internisten jetzt einen Vorschlag für eine solche Erläuterung gemacht. Dr. Hans Albers aus Bergheim hatte Ärger mit der Datenschutzbehörde bekommen, nachdem sich ein Patient dort über den Anamnesebogen des Arztes beschwert hatte (wir berichteten).

Die Datenschützer sahen Handlungsbedarf: Patienten könnten ihrer Einschätzung nach den Eindruck erhalten, sie seien zum Ausfüllen des Bogens verpflichtet. Diese Unklarheiten müssten Ärzte beseitigen, so die LDI. Nach Vorschlag der LDI könnte Albers die datenschutzrechtlichen Bedenken mit der folgenden Erläuterung auf dem Bogen ausräumen:

"Sehr geehrte Patientinnen und Patienten! Für die bevorstehende Behandlung benötige ich einige grundlegende Daten zu Ihrer Person, wie auch zu Ihrer gesundheitlichen Befindlichkeit. Sie sind nicht gezwungen, den Fragebogen auszufüllen. Allerdings wäre eine möglichst vollständige Ausfüllung geeignet, den Behandlungsverlauf entsprechend zu beschleunigen."

Ergänzend wird folgende Formulierung vorgeschlagen: "Falls Sie Fragen zum Ausfüllen haben, wenden Sie sich gern an die Arzthelferin in der Anmeldung. Ansonsten stehe auch ich Ihnen im Behandlungsgespräch für solche Auskünfte zur Verfügung. Dies gilt insbesondere auch für die Frage der Notwendigkeit der im Fragebogen geforderten Angaben für die Behandlung."

Um die Auseinandersetzung mit der LDI zu beenden, hat Albers beschlossen, den Vorschlag für die "Freiwilligkeitsbelehrung" zu übernehmen und die Erläuterung auf die Rückseite des Anamnesebogens zu drucken. Direkt auf dem Bogen finden Patienten die Bemerkung "Beachten Sie bitte vor dem Ausfüllen den (...) Hinweis auf der Rückseite (...)." Für sinnvoll hält Albers diese Lösung nicht. "Ich wollte aber den unsinnigen Schriftverkehr beenden", sagt er. Notwendig sei der Hinweis nicht. Schließlich kämen die Patienten freiwillig zu ihm.

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