Hessen

„Geflasht vom Speed-Dating mit innovativen E-Health-Lösungen“

Beim diesjährigen Hessischen E-Health-Tag gab Hessens Gesundheitsminister Kai Klose ein Bekenntnis zur digitalisierten Gesundheitsversorgung ab. Die Branche mahnt bessere politische Rahmenbedingungen an.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Hessens Gesundheitsminister Kai Klose testet am Mittwoch beim E-Health-Kongress in Frankfurt am Stand von CompuGroup Medical das E-Rezept der Zukunft. In der Apotheke muss eine PIN zur Rezeptfreischaltung eingegeben werden.

Hessens Gesundheitsminister Kai Klose testet am Mittwoch beim E-Health-Kongress in Frankfurt am Stand von CompuGroup Medical das E-Rezept der Zukunft. In der Apotheke muss eine PIN zur Rezeptfreischaltung eingegeben werden.

© maw

FRANKFURT/MAIN. Die Gesundheitswirtschaft in Deutschland muss stärker in Verbünden denken, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens schneller und effizienter zum Erfolg zu führen. Diesen Appell richtete Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) am Mittwoch in Frankfurt in seiner Eröffnungsrede des 6. E-Health-Kongresses Rhein-Main und Hessen an die Vertreter der zahlreichen Health-Start-ups sowie auch der etablierten Unternehmen der Gesundheits-IT und Medizintechnik respektive pharmazeutischen Industrie.

Insgesamt sei er „geflasht“ gewesen vom Rundgang durch die den Kongress begleitende Fachausstellung – „dem Speed-Dating mit innovativen Gesundheitslösungen“. Exemplarisch verwies Klose auf die elektronischen Patientenakten, die ein „wichtiges Instrument sind, um die Kooperation auf Versorgungsebene zu stärken.“ Veranstaltet wurde der Fachkongress von der Initiative Gesundheitswirtschaft-Rhein-Main in Zusammenarbeit mit IHK Hessen innovativ, der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse sowie Kloses Ministerium.

Steiniger Weg zur Regelversorgung

Klose zeigte Verständnis für die Sorgen junger Health-Start-ups, die systembedingt leicht auf der Strecke bleiben könnten, da sich ihre Innovation nicht schnell genug über den Markt refinanzieren lässt. „Viele Lösungen haben es noch nicht in die Regelversorgung geschafft. Hier herrscht absolut Nachholbedarf“.

Respekt zollte Klose Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für dessen Tempo bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. „Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist auch aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung“, äußerte er sich und hob vor allem auf die avisierten digitalen Gesundheitsanwendungen ab, die sofort vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen auch erstattet werden sollen. „In der breiten Versorgung werden die digitalen Gesundheitsanwendungen nur ankommen, wenn die Krankenkassen die Kosten tragen“, gab er zu bedenken.

Ein wichtiger Punkt ist dem Minister der größere Einfluss der Länder bei der gematik, der Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI). „Schließlich finanzieren die Länder die TI“, so Klose. Dann sei auch mehr regionale Expertise notwendig.

Branche stellt Forderungen

Dr. Michael Groß, Vizepräsident der IHK Frankfurt, nutzte den ministeriellen Kongressbesuch, um auf die Belange der Branchenunternehmen hinzuweisen, die aus ihrer Sicht für die baldige Realisierung einer flächendeckenden und sicheren telemedizinischen Versorgung Conditio sine qua non sind. Dazu zählten:

  • Digital-First-Prinzip: „Ganz wichtig ist eine mutigere E-Health-Strategie für Deutschland, als sie uns bisher bekannt ist“, so Groß. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft solle das Digital-First-Prinzip gelten. Diesem zufolge müsse eher die Beibehaltung herkömmlicher Anwendungen gut begründet sein, wenn es entsprechende digitale Anwendungen gibt, und nicht anders herum – „so wie es zurzeit gängige Praxis ist“.
  • Breitbandausbau: Die Branche braucht laut Groß „einen klaren ambitionierten Zeitplan der Politik, in dem definierte Ziele umgesetzt sein müssen.“ Die Grundlage dafür bilde der flächendeckende Breitbandausbau, der schon lange gefordert werde, aber nur langsam vorankomme.
  • Innovationsfördernde Zulassung: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll in Zukunft verordnungsfähige medizinische Apps vor Aufnahme in die Regelversorgung prüfen. „Hier gilt es, das Verfahren beim BfArM möglichst innovationsfördernd auszugestalten und dabei auch zu berücksichtigen, dass bereits im Rahmen des CE-Kennzeichnungsprozesses der Nutzen für den Patienten einbezogen wird“, appellierte Groß an Klose.
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