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COVID-19-Pandemie

Vorwurf falscher Gesundheitszeugnisse: Ärztin aus Dresden wird angeklagt

Die Staatsanwaltschaft wirft der 66-Jährigen vor, seit Beginn der Corona-Pandemie in 549 Fällen falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. In 188 Fällen soll sie gewerbsmäßig gehandelt haben.

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Dresden. Nach langen Ermittlungen gegen eine Ärztin aus Dresden, hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Ärztin Anklage wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse erhoben. Die Anklage sei bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden eingereicht worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Dresden mit. Der 66-Jährigen werde vorgeworfen, in 549 Fällen falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. In 188 Fällen soll sie gewerbsmäßig gehandelt haben. Die Frau befindet sich in Untersuchungshaft. Sie werde der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zugeordnet.

Sie soll seit Beginn der COVID-19-Pandemie gewerbsmäßig Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt wurde, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen COVID-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien.

Einnahmen von 30.000 Euro erzielt

Die Ausstellung der Atteste soll ausschließlich ohne eigene Wahrnehmungen vom körperlichen Zustand des Attestempfängers, ohne Anamneseerhebung, ohne Untersuchung sowie ohne Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde erfolgt sein. Sie soll außerdem PCR-Testnachweise sowie Antigen-Schnelltestnachweise auf das Corona-Virus ausgestellt haben, ohne dass dem von ihr jeweils bescheinigten Negativergebnis eine laborbasierte Auswertung des PCR-Tests zugrunde gelegen habe beziehungsweise ohne dass ein Negativergebnis bei einem von ihr durchgeführten oder beaufsichtigten Antigenschnelltest festgestellt worden sei. Sie soll mit den vorgeworfenen Straftaten Einnahmen von rund 30.000 Euro erzielt haben.

Die Medizinerin sei geringfügig und zum Teil einschlägig vorbestraft. Sie habe zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. (sve)

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