Gekündigter Klinikchef verklagt Arbeitgeber

KÖLN (akr). Der ehemalige Chef der städtischen Kliniken Köln Professor Jekabs Leititis hat seinen früheren Arbeitgeber wegen Altersdiskriminierung auf Schadenersatz in sechsstelliger Höhe verklagt. Die Kliniken hatten seinen Vertrag nicht verlängert - aus Altersgründen, sagt der Mediziner. Das bestreiten die Verantwortlichen.

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Ausgeschieden, weil zu alt? Der ehemalige Chef der städtischen Kliniken Köln fühlt sich diskriminiert.

Ausgeschieden, weil zu alt? Der ehemalige Chef der städtischen Kliniken Köln fühlt sich diskriminiert.

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Im Herbst 2009 war der Vertrag des damals 62-jährigen Mediziners ausgelaufen. Die Kliniken hatten ihn nicht verlängert. "Die Gründe dafür lagen nicht im Alter von Professor Leititis", sagt der Aufsichtratvorsitzende Michael Paetzold, ein niedergelassener Allgemeinmediziner.

Um Leititis zu schützen, habe man die wahren Gründe nicht in die Öffentlichkeit tragen wollen. Auch jetzt will sich der SPD-Ratsherr nicht dazu äußern. "Professor Leititis kennt die wahren Gründe", sagt er nur. Offiziell hatten die Kliniken die Weiterbeschäftigung mit dem Argument abgelehnt, sie wollten Kontinuität in der Geschäftsführung und deshalb einen über fünf Jahre laufenden Vertrag. Weil der Geschäftsführer aber spätestens mit 65 Jahren hätte in den Ruhestand gehen müssen, konnte Leititis diese Voraussetzung nicht erfüllen, sagt Paetzold.

Leititis stützt seine Forderung nach Schadenersatz auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach können Personen, die zum Beispiel wegen ihres Altes diskriminiert werden, Wiedergutmachung fordern. Der vom Gericht festgestellte Streitwert liegt bei 600 000 Euro.

In der ersten Instanz ist Leititis mit seiner Forderung gescheitert. Der Richter des nächstinstanzlichen Oberlandesgerichts Köln aber hat ihm in der mündlichen Verhandlung gute Erfolgsaussichten signalisiert und einen Vergleich in Höhe eines Jahresgehalts von 240 000 Euro vorgeschlagen. Bis zum 29. Juli haben beide Parteien Zeit, sich zu entscheiden. Die Kliniken wollen sich nicht auf den Vergleich einlassen. "Wir haben keine Altersdiskriminierung begangen", sagt Paetzold. "Wir bieten ihm drei Monatsgehälter an, damit die Sache vorbei ist." Der Anwalt von Leititis Dr. Tim Wißmann weist dieses Angebot zurück. "Ich halte eine Einigung für nahezu ausgeschlossen", sagte er. Der Richter habe klar gemacht, dass er seinen Mandanten für ein Opfer von Altersdiskriminierung halte. Deshalb sähen er und sein Mandat dem Ausgang des Verfahrens mit Zuversicht entgegen.

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