Berlin

Geld- und Haftstrafen für Datendiebstahl aus dem BMG

Veröffentlicht:

BERLIN. Wegen Ausspähens von Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Landgericht Berlin zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 501 39/13). Danach hatten die Angeklagten ab 2009 persönliche E-Mail-Konten hochrangiger Ministeriumsmitarbeiter ausgespäht, darunter die des Ministers, um sich dadurch einen Informationsvorsprung zu verschaffen.

Der 45-jährige Christoph H. habe als Systemadministrator einer externen Firma Zugang zur IT des Ministeriums gehabt und sich unter Überwindung der Passwörter unberechtigt Zugang zu den persönlichen Postfächern verschafft und die dort gespeicherten Daten kopiert. Diese Datenkopien an Thomas B. (50), einen ehemaligen Pressesprecher des Apothekerdachverbands ABDA, verkauft.

Zur Verurteilung gelangten zwei Fälle aus 2012, deretwegen B. 52.800 Euro Geldstrafe zu zahlen hätte. . B. wurde zu 300 Tagessätzen zu je 220 Euro verurteilt, wobei 60 Tagessätze davon als vollstreckt gelten. Da das Verfahren insgesamt zu lange gedauert habe, müsste B. nicht 66.000 Euro, sondern nur 52.800 Euro zahlen.

Auch H. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, die aber einer bereits bestehenden, zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe – unter anderem wegen Kinderpornografie – verlängernd zugerechnet wurde. (dab)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Patientenströme – besser gelenkt

Kooperation | In Kooperation mit: Partnern aus Baden-Württemberg: AOK, Bosch BKK und dem MEDIVERBUND
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

KV Thüringen

Akutpraxis in Gera: Praxismodell gegen den Ärztemangel

Systematisches Review

Kortikosteroide bei schwerer Pneumonie wahrscheinlich nützlich

Lesetipps
Nie wieder spritzen? Small Molecules wie Orforglipron (C48H48F2N10O5) haben viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Inkretinmimetika, etwa orale Einnahme, leichtere Lagerung und niedrigere Kosten.

© Kassandra / stock.adobe.com

Innovative Diabetestherapie

Nicht-peptidische GLP-1-Rezeptoragonisten am Start

Eine Frau fässt sich mit den Händen an die Brust

© Art_Photo / stock.adobe.com

Unterschiede der Geschlechter

Herzinfarkte und Ischämie bei Frauen: Was ist wirklich anders?