Berlin

Geld- und Haftstrafen für Datendiebstahl aus dem BMG

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BERLIN. Wegen Ausspähens von Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Landgericht Berlin zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 501 39/13). Danach hatten die Angeklagten ab 2009 persönliche E-Mail-Konten hochrangiger Ministeriumsmitarbeiter ausgespäht, darunter die des Ministers, um sich dadurch einen Informationsvorsprung zu verschaffen.

Der 45-jährige Christoph H. habe als Systemadministrator einer externen Firma Zugang zur IT des Ministeriums gehabt und sich unter Überwindung der Passwörter unberechtigt Zugang zu den persönlichen Postfächern verschafft und die dort gespeicherten Daten kopiert. Diese Datenkopien an Thomas B. (50), einen ehemaligen Pressesprecher des Apothekerdachverbands ABDA, verkauft.

Zur Verurteilung gelangten zwei Fälle aus 2012, deretwegen B. 52.800 Euro Geldstrafe zu zahlen hätte. . B. wurde zu 300 Tagessätzen zu je 220 Euro verurteilt, wobei 60 Tagessätze davon als vollstreckt gelten. Da das Verfahren insgesamt zu lange gedauert habe, müsste B. nicht 66.000 Euro, sondern nur 52.800 Euro zahlen.

Auch H. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, die aber einer bereits bestehenden, zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe – unter anderem wegen Kinderpornografie – verlängernd zugerechnet wurde. (dab)

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