Urteil des Bundessozialgerichts

„Gelebte Sehstörung“ reicht nicht für den Grad der Behinderung

Um den Status Behinderung zu bekommen, benötigt eine Patientin mit Sehbeinträchtigungen einen medizinischen Befund. Nur dann hat sie Anspruch auf Hilfsmittel von der Krankenkasse.

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