Arbeitsrecht

Geriatrie-Zulage auch im Altenheim

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STUTTGART. Auch Pflegekräften in Altenheimen kann eine Geriatriezulage zustehen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entschieden.

Danach erhalten Pflegekräfte eine monatliche Zulage in Höhe von 46 Euro, wenn sie zeitlich überwiegend Kranke in geriatrischen Abteilungen oder Stationen versorgen.

Der beklagte Heimbetreiber meint, dies gelte nur in der Klinik. Dem widersprach das LAG.

Es stützte sich dabei auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu gleichlautenden Klauseln im früheren Bundesangestelltentarif. Dass alte Menschen inzwischen möglichst lange zu Hause bleiben und daher in Heimen überwiegend auch krank sind, stehe der Zulage nicht entgegen. (mwo)

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