Befreiung von der Maskenpflicht
Gesundheitsamt warnt vor Attesten aus dem Internet
„Maskenbefreiungs-Atteste“ eines österreichischen Arztes müssen nicht von amtlichen Stellen beachtet werden, warnt das Gesundheitsamt Goslar.
Veröffentlicht:Goslar. Das Gesundheitsamt des Landkreises Goslar warnt vor einer neuen Variante von Versuchen, sich von dem vorgeschriebenen Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreien zu lassen, das zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie beitragen soll.
Nach Angaben der Behörde wurde dem Gesundheitsamt kürzlich ein ärztliches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht vorgelegt, das ein österreichischer Arzt ausgestellt hatte. „Die betroffene Person wurde weder von dem Arzt untersucht, noch steht sie dort in Behandlung“, sagte der Goslarer Amtsarzt Dr. Martin Hepp.
Der österreichische Mediziner vertreibe vielmehr derartige Bescheinigungen über das Internet. Interessenten könnten auf dessen Homepage gegen Entrichtung einer Gebühr und unter Angabe ihrer Personalien ein ärztliches Attest anfordern.
Der Amtsarzt warnte vor „derartigen Attests und Geschäftemachern“ aus dem Internet: „Solche Atteste beweisen nichts – und müssen daher auch nicht von amtlichen Stellen beachtet werden.“
Der österreichische Arzt bietet auf seiner Homepage „Maskenbefreiungs-Atteste“ für einen Unkostenbeitrag von 20 Euro an, Familien oder finanzschwache Menschen bekommen sie auch schon für 10 Euro. Zu seinem sonstigen Portfolio gehören unter anderem auch Behandlungen über Skype und Whatsapp, die er als Teletherapie bezeichnet. (pid)