Gleichheit gefordert bei Berufsgeheimnisträgern

BERLIN (maw). Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) begrüßt den am Freitag im Bundesrat behandelten Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht.

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BFB-Präsident Dr. Rolf Koschorrek hebt nach Verbandsangaben hervor, dass Paragraf 160a Strafprozessordnung für alle zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger gleich geregelt werden müsse.

Es dürfe demnach in der Praxis kein Unterschied zwischen relativ und absolut schützenswert gemacht werden.

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