Kartellrecht

Google will sich Promotion des BMG-Portals nicht verbieten lassen

Der Rechtsstreit um eine Medienkooperation, die das Bundesgesundheitsministerium mit Google eingegangen ist, geht weiter. Google bereitet sich auf einen längeren Instanzenweg vor.

Veröffentlicht:

München. Der US-Konzern Google wehrt sich in Deutschland gegen das vorläufige Verbot einer Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium bei dessen Gesundheitsportal (gesund.bund.de). Das Oberlandesgericht München bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur, dass Google gegen ein entsprechendes Urteil Berufung eingelegt habe.

Der Internetkonzern teilte der dpa mit, man befinde sich noch in der Prüfung, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man im Zuge des Verfügungsverfahrens ergreifen wolle. „Aus diesem Grund haben wir vorsorglich Schritte eingeleitet, die uns einen größeren zeitlichen Spielraum für eine solche Entscheidung geben.“

Kern des Rechtsstreits: Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder gesundheitlichen Beschwerden wurde bei den Ergebnissen eine Infobox des Portals gesund.bund.de prominent angezeigt, das vom Gesundheitsministerium verantwortet wird. Medienhäuser befürchten dadurch Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale betreiben. Das Gesundheitsportal netdoktor.de, eine Tochter des Burda-Konzerns, hatte vor dem Landgericht München geklagt.

Im Februar untersagten die Richter die Kooperation und gaben Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik und den US-Konzern im Wesentlichen statt. Das Gericht wertete das Ganze als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen.

Das Ministerium hatte angekündigt, die Entscheidung zu prüfen. Mehrmalige dpa-Anfragen zu möglichen weiteren Schritten ließ es unbeantwortet. Beim Oberlandesgericht ging über Google hinaus bislang keine weitere Berufung ein, wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte. Termine für den weiteren Ablauf gebe es noch keine.

Mit dem Portal beschäftigen sich derzeit auch die Medienregulierer. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß Mitte Dezember ein internes Verfahren gegen Google an. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Carl Billmann, Leiter der Stabsstelle IT, Marketing & Kommunikation bei BillmaMED, Medizinstudent mit dem Berufsziel Dermatologe.

© Doctolib

Interview

„Am Empfang haben wir Stress rausgenommen“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Die Patientin tippt ihre Nachricht ins Smartphone, das Praxisteam antwortet direkt über
den Desktop. So sind Vereinbarungen über ein E-Rezept oder eine Befundmitteilung vom Facharzt schnell übermittelt.

© [M] Springer Medizin Verlag | Foto: A_B_C / stock.adobe .com

Digitale Patientenkommunikation

„Das Potenzial für die Zeitersparnis ist riesig“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
KI-Einsatz mit Robotern im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege? In Deutschland noch schwer vorstellbar. Aber vielleicht ist das dieZukunft. Ein Feld auch für die Geldanlage.

© sirisakboakaew / stock.adobe.com

Interview zum Thema Geldanlage

KI für Anleger: „Ich sollte verstehen, in was ich investiere“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung