Entlassmanagement

Gute Vorsätze, Umsetzung unklar

Vertragsärzte stärker ins Entlassmanagement einzubinden kann die Qualität der Versorgung verbessern. Beschränkungen der Zusammenarbeit lassen für Kliniken aber viele Fragen offen, zeigt sich auf einer Fachtagung.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

MÜNSTER. Die politisch gewollte Einbeziehung von niedergelassenen Ärzten in das Entlassmanagement der Kliniken kann aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Weg zur Verbesserung der Versorgungsqualität sein.

Allerdings sind mit der Umsetzung noch eine Reihe offener Fragen verbunden, sagte Alexander Korthus, stellvertretender Geschäftsführer der DKG-Rechtsabteilung, auf einer Fachtagung des Bundesverbands Managed Care Nordrhein-Westfalen und der Gesundheitswirtschaft Münsterland in Münster.

"Das Thema ordnungsgemäße Patientenüberleitung ist für Krankenhäuser nicht neu", betonte Korthus. Die Begründung zu Paragraf 39 Absatz 1a im Versorgungsstrukturgesetz mache nicht deutlich, was der Gesetzgeber mit der Einbindung von Vertragsärzten meine. "Es wird lediglich auf die jetzt schon stattfindende regelhafte Weiterbehandlung verwiesen."

Unklar sei bislang, ob die Kliniken das Entlassmanagement an die Vertragsärzte delegieren sollen oder ob es sich um eine Form von Outsourcing handelt, bei der die Leistungen angemessen vergütet werden sollen.

"Als DKG sind wir vorsichtig, was die Reichweite einer möglichen Kooperation angeht, weil wir das Korruptionsrisiko sehen", sagte der Jurist.

Kooperationsfunktion geschaffen

Für die Krankenhäuser sei auch nicht klar, ob sie weiterhin mit professionellen Dienstleistern - etwa im Bereich der Stomaversorgung - kooperieren dürfen, oder ob die Zusammenarbeit künftig auf Vertragsärzte beschränkt sei.

"Der Gesetzgeber hat beim Entlassmanagement eine Kooperationsfunktion geschaffen. Wie sie mit Leben gefüllt werden kann, wird die Zukunft zeigen."

Eigentlich hätten die DKG, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bis Ende 2015 einen Rahmenvertrag zum Entlassmanagement aushandeln müssen. Er liegt aber noch nicht vor.

Offensichtlich sind noch einige technische und grundsätzliche Fragen offen, sagte Dirk Ruiss, Leiter des Ersatzkassenverbands vdek in Nordrhein-Westfalen.

Klar ist für ihn, dass Entlassmanagement mehr sein muss als nur die "Verabschiedung des Patienten aus dem Krankenhaus". Gut gemacht biete das Instrument für die Versicherten eine Reihe von Vorteilen. "Entscheidend ist, dass wir nicht wieder nur Papier produzieren", sagte Ruiss.

Bereits Anfang der 1990er Jahre haben die Vertragspartner in Nordrhein-Westfalen eine Regelung zum Überleitungsmanagement ausgehandelt. "In der Praxis hat es einfach nicht funktioniert", berichtete Ruiss.

Probleme mit unterschiedlichen Software-Systemen

Skeptisch hat ihn eine weitere Erfahrung in NRW gemacht. Das Landesgremium zur sektorübergreifenden Versorgung hat die Erprobung eines Überleitungsbogens für Kliniken und niedergelassene Ärzte auf den Weg gebracht, der den Informationsaustausch über gemeinsame Patienten verbessern soll.

Das Projekt war erfolgreich, der Überleitungsbogen hat sich als sinnvoll erwiesen. Dennoch hat er nicht den Weg in die breite Umsetzung gefunden.

Gescheitert ist das Projekt an der Vielzahl unterschiedlicher Software-Systeme in Klinik und Praxis und dem Fehlen einer Schnittstelle. "Das ist ein relativ trauriges Ergebnis", sagte Ruiss.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Entlassmanagement

Wenn die Klinik Faxe in die Praxis schickt

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse