Händler muss Auto nicht zur Reparatur abholen

KARLSRUHE (mwo). Wer ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger kauft, muss bei Mängeln in die Werkstatt des Händlers fahren. In der Regel kann der Kunde nicht verlangen, dass das Fahrzeug am Wohnort repariert oder abgeholt wird, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

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Konkret hatten Kunden aus Frankreich in Deutschland einen Camping-Faltanhänger gekauft. Während eines Urlaubs stellten sie Mängel fest und forderten den Händler auf, den Anhänger für die Reparatur abzuholen.

Doch sie müssen sich selbst auf den Weg machen, so der BGH. Ohne Werkstatt und geschulte Mechaniker seien Reparaturen nicht möglich.

Az.: VIII ZR 220/10

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