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Haftstrafe für Drogen-Arzt

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Der Berliner Arzt, der zwei Patienten während einer Therapiesitzung einen tödlichen Drogencocktail serviert hatte (wir berichteten), muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den 51-Jährigen am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde in dem Prozess fallengelassen. Bei einer Gruppentherapie mit illegalen Drogen im September 2009 starb ein Frührentner in der Hermsdorfer Praxis des Psychotherapeuten an einer Überdosis Ecstasy. Auch ein Student konnte nicht mehr gerettet werden, er starb in einer Klinik. Der Arzt hatte das "tragische Unglück" bedauert. Er habe die Drogen falsch abgewogen.

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Kommentare
jürg bareiss 11.05.201023:46 Uhr

nicht immer alles gut

Es bleibt letztlich jedem Gruppentherapieteilnehmer selbst überlassen, ob er Hilfsmittel zur Selbstfindung einnehmen will oder nicht. Die Frage ist: Brauche ich das im Moment wirklich und kann ich demjenigen, der mir Hilfsmittel gibt, voll und ganz vertrauen. Im vorliegenden Fall wurde Vertrauen gänzlich verspielt. Das ist sehr tragisch und wirft kein gutes Licht auf diese Behandlungsmethode. Es wirft aber auch kein gutes Licht auf Teilnehmer, die meinen, es ginge immer alles gut.

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