Berufskrankheiten

Hautkrebs-Prävention am Bau – eine Dauerbaustelle

Die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle auf Hautkrebs als Berufskrankheit steigt am Bau kontinuierlich. Die Azubis wissen um die Gefahr, handeln offenbar aber nicht.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Besonders im Sommer ist die Sonne der stundenlange Begleiter von Bauarbeitern. Deren Berufsgenossenschaft fordert mehr Sensibilität für die Gefahren der UV-Strahlung ein.

Besonders im Sommer ist die Sonne der stundenlange Begleiter von Bauarbeitern. Deren Berufsgenossenschaft fordert mehr Sensibilität für die Gefahren der UV-Strahlung ein.

© kokliang1981 / stock.adobe.com

Berlin. Der Klimawandel sorgt nicht nur für mehr Sonnenstunden im Jahr, er treibt im Nebeneffekt auch die Verdachtsfälle auf die Berufskrankheit (BK) Nr. 5103 (Hautkrebs) in die Höhe, zieht die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit vorläufigen, noch unveröffentlichten Zahlen, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegen, Bilanz.

So seien im vergangenen Jahr bei der BG BAU 3131 Verdachtsanzeigen auf BK 5103 eingegangen – ein Höchststand (siehe nachfolgende Grafik) seit der Aufnahme des Hautkrebses in die offizielle Berufskrankheitenliste zum 1. Januar 2015. Hiernach können multiple aktinische Keratosen – Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms – sowie das Plattenepithelkarzinom selbst als arbeitsbedingte Berufskrankheit der Nummer 5103 anerkannt werden.

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Spitzenreiter bei Verdachtsmeldungen

Wie die BG BAU weiter informiert, entfielen 2019 rund 20 Prozent der Verdachtsmeldungen auf BK 5103 im Bereich der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen. Im Zusammenhang mit Hautkrebs habe sie im vergangenen Jahr 14,29 Millionen Euro für Heilbehandlung, Reha und Renten aufgewendet (siehe nachfolgende Grafik).

Der Baunachwuchs scheint sich indes eher an der Sonne laben anstatt sich vor ihr schützen zu wollen. Zwar wissen nach eigenen Angaben 91 Prozent der Auszubildenden am Bau um die Gefährlichkeit der UV-Strahlung und 83 Prozent um die Tatsache, dass Kleidung vor der Strahlenbelastung schützt, aber dennoch haben 75 Prozent keine Bedenken, in der Sonne zu arbeiten. Das habe eine Umfrage unter 113 Azubis aus unterschiedlichen Gewerken der Baubranche ergeben, so die BG BAU.

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Noch großes Präventionspotenzial vorhanden

Zum persönlichen Schutzverhalten – und damit zur Hautkrebsprävention – befragt, äußerten sich 31 Prozent dahingehend, in der Sonne eine Kopfbedeckung zu tragen. 17 Prozent der Azubis gaben an, im Freien eine UV-Schutzcreme zu benutzen, und 15 Prozent sagten aus, im Sommer bei der Arbeit lange Kleider zu tragen.

Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Leiterin des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) der BG BAU GmbH, sieht die Umfrageergebnisse als Ansporn zu mehr Prävention. „Positiv an den Ergebnissen ist, dass offenbar grundsätzlich ein breites Wissen zum Thema UV-Strahlung da ist, problematisch ist eher, wie mit dem Wissen umgegangen wird. Die wenigsten ziehen die richtigen Konsequenzen und schützen sich entsprechend – da ist also noch viel Luft nach oben“, resümiert Wahl-Wachendorf, die auch Vizepräsidentin des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) ist. „Gerade bei diesen jungen Beschäftigten müssen wir unsere Bemühungen verstärken, um eine Verhaltensänderung hinzubekommen“, ergänzt sie.

60.000 Beschäftigte nehmen Vorsorge wahr

Der AMD kann durchaus eine positive Resonanz auf seine Angebote zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vorweisen. „Im vergangenen Jahr haben weit über 60 .000 Beschäftigte, die im Freien arbeiten, von unserem Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Gebrauch gemacht“, verdeutlicht Wahl-Wachendorf. Die große Nachfrage aus den Betrieben zeige die Bedeutung des Themas für Unternehmen und Versicherte. „Die Angebotsvorsorge ist ein wirksames Instrument zur Vorbeugung von Weißem Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung, der seit einigen Jahren die häufigste angezeigte Berufskrankheit am Bau ist“, bekräftigt die Arbeitsmedizinerin.

Die Angebotsvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) zur Prävention von Weißem Hautkrebs darf nur von Fachärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden.

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