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Brandbrief

Hebammenverband warnt vor Notstand in der klinischen Geburtshilfe

Die Interessenvertretung der Hebammen macht die Ampel-Koalitionäre auf eine drohende Verschlechterung der Versorgungssicherheit von Frauen und Kindern aufmerksam. Dies macht sie an drei Punkten fest.

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Der Deutsche Hebammenverband fürchtet eine Verschlechterung der klinischen Geburtshilfe durch mehrere Regierungsvorhaben.

Der Deutsche Hebammenverband fürchtet eine Verschlechterung der klinischen Geburtshilfe durch mehrere Regierungsvorhaben.

© Stefan Puchner/picture alliance

Berlin. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) warnt vor einer erheblichen Verschlechterung in der klinischen Geburtshilfe und der Versorgungssicherheit von Frauen und Kindern. In einem „Brandbrief“ weist die Interessenvertretung von rund 22.000 Hebammen die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne darauf hin, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele Gesundheit rund um die Geburt sowie eine Eins-zu-eins-Betreuung für Frauen unter der Geburt aktuell gefährdet seien.

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Der Verband macht dies an drei Punkten fest. So regele die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung seit Januar 2022, dass Hebammenstellen auf den Pränatal- sowie Wochenbettstationen und in der ambulanten Pränatalversorgung nur zu fünf bis maximal zehn Prozent angerechnet werden. Dies sei von Hebammenvertretungen als auch Kliniken wiederholt kritisiert worden. Die Forderung der DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer lautet deshalb, Hebammen müssten wieder voll auf die Personaluntergrenzen in den geburtshilflichen Stationen angerechnet werden.

Ungeeignete Gesetze und Empfehlungen

Ein weiterer Kritikpunkt ist das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und die darin vorgesehenen Änderungen zum Pflegepersonalbudget. Dabei würden einige Berufsgruppen künftig nicht mehr über das Pflegebudget refinanziert. Stattdessen fielen sie komplett zurück in die Finanzierung über die DRG. Dazu zählten auch Hebammen im stationären Einsatz in den Kliniken, die dort auf der Wochenbett- und den Risikoschwangerenstationen eingesetzt würden. Mit der Folge, dass Hebammen, die eigens für die Begleitung von Risikoschwangeren und Wöchnerinnen ausgebildet seien, über kurz oder lang in der Klinik nicht mehr in diesen Bereichen eingesetzt würden.

„Katastrophal“ seien zudem die Empfehlungen der Regierungskommission für den Bereich der klinischen Geburtshilfe, die ohne fachärztliche oder Hebammen-Expertise oder mittels anderer Personen aus der klinischen Geburtshilfe erarbeitet worden seien. Wichtig sei, die Finanzierung der notwendigen Vorhaltekosten zwischen Bund und Ländern sinnvoll zu regeln sowie die weiteren notwendigen Reformschritte zu planen. Auch die Frage der Zentralisierung versus der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum müsse eingehend geprüft werden. All dem würden die Empfehlungen der Regierungskommission nicht gerecht. (bar)

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