Beihilfe

Hessen muss Künstliche Befruchtung zahlen

Das Land Hessen muss laut einer Gerichtsentscheidung seinen unverheirateten Beamtinnen Beihilfe zur künstlichen Befruchtung leisten.

Veröffentlicht:

KASSEL. Das Land Hessen muss auch unverheirateten Beamtinnen mit unerfülltem Kinderwunsch Beihilfe zur künstlichen Befruchtung gewähren. Denn für den Ausschluss solcher Beihilfeleistungen fehlt es in dem Bundesland an einer gesetzlichen Grundlage, wie jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied. Ein nur per einfacher Verwaltungsvorschrift erlassener Leistungsausschluss reiche nicht aus, um die Beihilfe zu verweigern. Damit kann sich die klageführende Landesbeamtin nun Hoffnung auf staatliche Unterstützung machen. Sie hatte beim Regierungspräsidium Kassel Beihilfeleistungen für eine künstliche Befruchtung beantragt.

Die Behörde lehnte dies jedoch mit Verweis auf die Hessischen Beihilfevorschriften ab. Danach ist ein Zuschuss nur für verheiratete Personen vorgesehen. Doch der Verwaltungsgerichtshof gab der Frau Recht. Ihre organisch bedingte Unfruchtbarkeit sei als Krankheit einzustufen. Dies sei unabhängig von den persönlichen Lebensumständen, etwa einer Ehe.

Als Abweichung von der Gleichbehandlung dürfe daher nur ein Gesetz festlegen, dass der Beihilfe-Zuschuss für eine künstliche Befruchtung ausschließlich Verheirateten vorbehalten bleibt. Hessen habe den Leistungsausschluss aber lediglich in einer Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzesqualität geregelt.

Das Kasseler Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VGH ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus 2017 ist in der privaten Krankenversicherung eine Leistungsbeschränkung auf Verheiratete unzulässig .

Für gesetzlich Krankenversicherte ist dagegen gesetzlich geregelt, dass nur verheiratete Frauen von ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung bekommen können. Meist wird ein Zuschuss von 50 Prozent gezahlt. Die Frau darf demnach jedoch noch nicht 40 Jahre alt sein. (mwo)

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Az.: 1 A 731/17

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen