Umsatzsteuer-Streit

Hessische Klinik verklagt Signal Iduna

Die private Emma-Klinik erhebt Umsatzsteuer. Muss sie gar nicht, meint der Versicherer Signal Iduna. Die Klinik sucht nun erneut gerichtliche Klärung.

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KÖLN/SELIGENSTADT. Die Emma Klinik im südhessischen Seligenstadt liegt weiterhin im Clinch mit dem Versicherungskonzern Signal Iduna. Die chirurgische Privatklinik hat das Dortmunder Unternehmen verklagt. Demnach sollen die privaten Krankenversicherer Signal und Deutscher Ring ihren Versicherten nicht mehr mitteilen, die Emma-Klinik berechne 19 Prozent Umsatzsteuer, obwohl sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sei. Die Versicherer weigern sich deshalb, die entsprechenden Beträge zu erstatten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte der Signal im Juli vorigen Jahres mit einer einstweiligen Verfügung untersagt, diese Behauptung zu wiederholen. (Az.: 12 W 71/15) Da sich der Versicherer aber nicht daran hält, hat die Emma Klinik in der Hauptsache Klage beim Landgericht Darmstadt eingereicht.

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom Oktober 2014 dürfen private Kliniken steuerlich nicht schlechter gestellt werden als öffentliche Kliniken, wenn sie einen nennenswerten Anteil gesetzlich Versicherter versorgen, und müssten dann auch keine Umsatzsteuer erheben und abführen. "Wir erfüllen die Kriterien für eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht nicht", erklärt der Geschäftsführer der Emma Klinik Joachim Sieger.

Eine reine Privatklinik

Das Haus sei eine reine Privatklinik. "Wir müssen die Umsatzsteuer berechnen, wir haben keine Wahlfreiheit." Laut Sieger erstatten die meisten privaten Krankenversicherer die Umsatzsteuer ihren Versicherten, die sich in der Emma-Klinik behandeln lassen, ohne Probleme. Die Signal tut das nicht und macht ihre Versicherten vor einer Deckungszusage darauf auch aufmerksam.

Dadurch habe die Klinik bereits etliche Patienten verloren, so Sieger. "Die Versicherten haben Angst, dass sie auf der Mehrwertsteuer sitzen bleiben." Die Signal will sich wegen des laufenden Verfahrens nicht dazu äußern.

Laut PKV-Verband hatten die Versicherer früher häufiger Streit mit Privatkliniken wegen der Umsatzsteuer. Seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes gebe es aber nur noch selten Probleme. Viele Privatkliniken hätten sich darum bemüht, die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht zu erreichen. (iss)

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