Hilfsmittelreform

Hilfsmittelbranche: Kassen nicht an qualitätsgesicherter Versorgung interessiert

Erwartungsgemäß werten die Verbände der Hilfsmittelerbringer Forderungen nach einer Rückkehr zu Ausschreibungsverträgen als Provokation.

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Berlin. Im Streit um die Vertragsanbahnung zur Hilfsmittelversorgung stehen sich Kassen und Leistungserbringer unversöhnlich gegenüber. Nachdem zur Wochenmitte sowohl der AOK Bundesverband als auch der GKV-Spitzenverband inhaltlich ähnliche Positionspapiere zur Hilfsmittelreform veröffentlicht hatten, kam am heutigen Freitag die Antwort der Hersteller.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Gesundheitshandwerke im ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) wirft dem GKV-Spitzenverband vor, in Konsequenz seiner Forderungen werde „eine qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung in weiten Teilen verhindert“. Mitglieder der AG sind der Zentralverband der Augenoptiker, die Bundesinnung der Hörakustiker, der Bundesinnungsverband Orthopädietechnik sowie der Verband der Zahntechnikerinnungen.

Allianzen nötig, um mit Kassen auf Augenhöhe zu verhandeln

Kartellvorwürfe an die Branche, wie von den Kassen erhoben, kontert die Arbeitsgemeinschaft mit dem Argument, tatsächlich verhindere „der GKV-Spitzenverband selbst den Wettbewerb, indem er durch bewusst zu niedrig festgesetzte Festbeträge die Hilfsmittelversorgung unterfinanziert“.

Dass sich Leistungserbringer zu Verhandlungsgemeinschaften zusammenschließen, sei vor allem für kleine, inhabergeführte Handwerksbetriebe „notwendig, um mit den Krankenkassen auf Augenhöhe verhandeln zu können“. Bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht könne ja die Kartellaufsicht einschreiten. Was sie im Übrigen auch schon getan hat.

Der Kassenforderung nach einer Rückkehr zu Ausschreibungsverträgen wird entgegnet, dass die Kostenträger in der Vergangenheit „zu verantwortungslos mit diesem Instrument umgegangen“ seien. Sie seien vor allem am „niedrigsten Preis“ interessiert gewesen, weshalb es „zu eklatanten Schlecht- und Unterversorgungen und zu Insolvenzen auf Leistungserbringerseite“ gekommen sei.

„Openhouse-Verträge durch die Hintertür“

Das Ansinnen der Kassen, neben Rahmenvereinbarungen regelhaft auch Verträge mit einzelnen Leistungserbringern schließen zu dürfen, wird von den Hilfsmittelverbänden als Versuch zurückgewiesen, „Openhouse-Verträge durch die Hintertür“ wieder einzuführen. „Dann könnten die Krankenkassen mit einem ihnen zugeneigten Leistungserbringer gefällige Konditionen ‚vereinbaren‘, die dann andere Leistungserbringer zu akzeptieren hätten.“

Zustimmung zu den Reformvorschlägen der GKV gibt es in lediglich zwei Punkten: Bürokratieabbau und Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf sämtliche Hilfsmittel. Die Branche selbst hatte bereits Mitte März ihre Vorstellungen zur Hilfsmittelreform angemeldet. Kernpunkt ist die Einführung versorgungsbereichs-spezifischer, kassenartenübergreifender Rahmenverträge, die für alle Marktteilnehmer zugänglich und verbindlich sind. (cw)

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