Hoher Schadenersatz für Patientin
GÖTTINGEN (pid). Das Göttinger Universitätsklinikum muß einer 45jährigen Patientin aus dem Landkreis Göttingen wegen eines Behandlungsfehlers Schmerzensgeld und Schadensersatz in beträchtlicher Höhe zahlen. Das entschied das Landgericht Göttingen.