Honorar-Nachschlag für Ärzte im Südwesten

Was lange währt, wird endlich gut: Ärzte in Baden-Württemberg erhalten jetzt einen Honorarausgleich. Fast zwei Jahre, nachdem das Bundessozialgericht die Verteilungsregel von 2005 gekippt hat, haben sich KV und Kassen endlich geeinigt. Ein zweistelliger Millionenbetrag wird ausgeschüttet - doch nicht alle Ärzte kommen in den Genuss der Nachzahlung.

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Die Ärzte in Baden-Württemberg können die erste Abschlagszahlung im Februar 2012 erwarten.

Die Ärzte in Baden-Württemberg können die erste Abschlagszahlung im Februar 2012 erwarten.

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STUTTGART (reh). Fast zwei Jahre mussten Baden-Württembergs Ärzte nach der erfolgreichen Musterklage von Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner gegen die Honorarpolitik der KV Baden-Württemberg (KVBW) vor Anwendung der RLV warten.

Nun haben sich, wie Medi Baden-Württemberg mitteilt, KV und Krankenkassen auf ein Nachzahlungspaket in zweistelliger Millionenhöhe geeinigt.

BSG-Urteil im März 2010

Kein geringeres als das Bundessozialgericht (BSG) hatte im März 2010 entschieden, dass die Honorarverteilungsverträge der KVBW zwischen dem zweiten Quartal 2005 und dem vierten Quartal 2008 rechtswidrig waren.

Der Grund: Eigentlich hätten bereits mit dem EBM 2005 die Regelleistungsvolumina kommen müssen. Der Bewertungsausschuss hatte aber erlaubt, alte Regelungen fortzuführen, wenn diese eine vergleichbare Mengensteuerung bewirkten. Diese Öffnungsklausel war laut BSG rechtlich noch tragbar.

Die KVBW habe mit ihrer Honorarverteilung aber bestehende feste Punktwerte aufgegeben und sich stattdessen weiter in Richtung Individualbudget bewegt. Und dies sei mit der Öffnungsklausel nicht mehr vereinbar, so die Richter.

"Urteil bundesweit einmalig"

Für MEDI Baden-Württemberg, das die Klage finanziert hatte, ein Erfolg. Ebenso wie die Tatsache, dass das Urteil nun endlich - und das ist wichtig, in allen vier Regierungsbezirken der KVBW - umgesetzt wird.

Baumgärtner: "Dieses Urteil ist bundesweit einmalig und wir freuen uns sehr, dass die KV und alle Beteiligten es in unserem Sinne umsetzen." Medi hatte nämlich bereits im Sommer angekündigt, dass sich der Verband weitere rechtliche Schritte vorbehalte, falls der Honorarausgleich nur in Nordwürttemberg stattfinde.

Nun sei es aber der KVBW gelungen, in einem "Gesamtpaket Honorar 2012" eine Korrektur der damaligen Honorarverteilungsverträge zu erreichen. Auf dieser Grundlage habe die KV den Ärzten und Psychotherapeuten, die im betreffenden Zeitraum Widerspruch eingelegt haben, in diesen Tagen einen Vergleich angeboten.

Dieser beinhaltet laut Medi eine Erhöhung des zur Auszahlung gelangten Punktwerts um 0,1 Cent und für die Bezirksdirektion Stuttgart zusätzlich noch einen Ausgleich für den über das Individualbudget hinaus abgerechneten und damit nicht vergüteten Leistungsbedarf.

Nur Ärzte, die gegen Widerspruch eingelegt hatten, erhalten eine Zahlung

Da der Vergleich befristet sei und nach Fristablauf von der KVBW nicht aufrecht erhalten werde, empfiehlt Medi Ärzten, den Vergleich anzunehmen. "Wer weiter klagt, geht das Risiko jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen ein, deren Ausgang völlig offen ist", sagt Baumgärtner.

Allerdings erhalten nur Ärzte eine Zahlung, die gegen die Bescheide aus den betroffenen Quartale rechtzeitig Widerspruch eingelegt hatten.

Wie Medi weiter mitteilt, werde die KV die Vergleichsangebote noch vor Weihnachten an die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten senden. Wer das Angebot annehme, erhalte die erste Abschlagszahlung voraussichtlich schon im Februar nächsten Jahres.

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