Im Team ist die Schweinegrippe beherrschbar

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Die Schweinegrippe ist eine Bedrohung für Patienten und für das Praxispersonal, erst recht, wenn die Infektionszahlen im Herbst tatsächlich steigen. Daher müssen sich Praxen auf ein ausgefeiltes Patientenmanagement einrichten, um Gefahren abzuwenden, die von infizierten Patienten ausgehen.

Von Theresia Wölker

Wer krank ist, geht zum Arzt. Aber wer schützt ihn vor den anderen Patienten, die hustend und niesend, vielleicht sogar mit Schweinegrippe infiziert, im Wartezimmer sitzen? Gerade dieser Tage gewinnt der Aspekt der Gesundheit am Arbeitsplatz angesichts der Schweinegrippe akut an Bedeutung.

In der Teambesprechung können die Aufgaben verteilt werden.

In der Teambesprechung können die Aufgaben verteilt werden.

© Foto: Klaro

Ein erster Schritt, die potenzielle Gefahr aus der Praxis zu verbannen, ist, Patienten, die vermuten, dass sie eine Schweinegrippe haben, von dem Betreten der Praxis abzuhalten. Mit einem auffälligen Schild an der Tür kann man sie darauf hinweisen, dass sie bei Verdacht auf Schweinegrippe bitte speziell klingeln sollen. Dann kümmert man sich individuell um sie.

Damit die Praxis für die Schweinegrippe gerüstet ist, sollten Praxischef und Team alle notwendigen Schritte in einer Teambesprechung festlegen - inklusive Aufgabenverteilung und Terminfestlegung. Der eigene Schutz muss für das Praxisteam Priorität haben, deshalb gilt es, mit klarem Verstand konkrete Handlungsanleitungen festzuzurren.

Für die Betreuung und Behandlung von Verdachtsfällen signalisieren neben der Wortwahl "Infektionssprechstunde" oder "Influenza-Sprechstunde" auch die sichtbaren, verständlich formulierten Hinweise und der ruhige, sichere Umgang mit der neuen Sachlage betroffenen Patienten, dass sich das Team gut auf die Situation vorbereitet hat.

Was ist konkret zu tun?

1. Eine Projektsitzung, an der alle Praxismitarbeiter inklusive Reinigungskraft teilnehmen sollten, einberufen um die wichtigsten Punkte und Aktivitäten festzulegen (Checkliste!).

2. Die Unterweisung von Mitarbeitern zu Themen wie Schutzmaßnahmen und organisatorische, hygienische und persönliche Verhaltensregeln. Die Mitarbeiterunterweisung sollte durch Unterschrift von allen im Team bestätigt werden.

3. Rundschreiben an Patienten entwerfen, dass sie bei Verdacht durch vorherige telefonische Absprache mit der Praxis klären, ob ein Besuch in der Praxis erforderlich ist oder eher ein Hausbesuch des Arztes; jeder Patient, der in die Praxis kommt, sollte ein Infoblatt erhalten, das die wichtigsten Fragen klärt:

  • Woran erkenne ich die Schweinegrippe? Wie stecke ich mich an? Wie kann ich mich schützen?
  • Was ist bei einem Schweinegrippe-Verdacht zu tun?

Die "Ärzte Zeitung" hat übrigens solche Infoblätter entwickelt, die kostenlos von der Website der Zeitung herunter zu laden sind. Adresse: www.aerztezeitung.de/extras/Patienteninfo

3. Praxishomepage mit Hinweisen zu Verhaltensmaßnahmen aktualisieren ebenso den Anrufbeantworter.

4. Große Hinweisschilder direkt am Praxiseingang zur Reduzierung der Konsultationen in der Praxis im Verdachtsfall mit klaren Hinweisen für Regelsprechstunden und Influenzasprechstunden.

5. Der Hygieneplan muss um aktuelle Maßnahmen für den Fall, dass die Pandemie für Deutschland noch akuter wird, besprochen und ergänzt werden. Basis sollte der Musterplan der Berufsgenossenschaft sein, der konkrete Schritte im Falle einer massiven Ausbreitung der Schweinegrippe empfiehlt (www.bgw-online.de, Suche Pandemieplan).

6. Ausreichende Bevorratung: vor allem Schutzkleidung für den Kontakt mit krankheitsverdächtigen oder erkrankten Patienten muss besorgt werden, besonders einfacher Mund-Nasen-Schutz für Patienten mit Influenzaverdacht, unsterile Schutzhandschuhe für Arzthelferinnen/ MFA für den Kontakt mit betroffenen (infektionsverdächtigen) Patienten sowie Hände- und Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittel, Schutzbrillen mit Seitenschutz und Schutzkittel für die Arbeit in der Infektionssprechstunde sowie Antivirale Medikamente für das Praxispersonal.

Theresia Wölker aus Bendorf ist Personaltrainerin und Beraterin für Praxisteams.

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Kommentare
Olaf Harmuth 22.09.200908:06 Uhr

Mund-Nasen-Schutz für Patienten mit Influenza-Verdacht

Anmerkung zu Punkt 6:

Untersuchungsreihen des Berufsgenossenschaflichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) von 1995 und 2005 über die Schutzwirkung von OP-Masken/Mund-Nasen-Schutz im Vergleich zu Atemschutzmasken zeigen auf, dass

1. Papiermasken zum Schutz vor Bioaerosolen ungeeignet sind,

2. einige mehrlagige Mund-Nasen-Schutz-Filtermaterialien zwar gegenüber Bakterienaerosolen wirksam sind, jedoch, aufgrund der äußeren Form des MNS eine unzulässig hohe Gesamtleckage entsteht.

Bei Verwendung von MNS-Produkten ist auf die Zulassung nach der Atemschutznorm EN149:2001 zu achten. Ein CE-Zeichen, aufgrund der erfüllten Anforderungen des Medizin-Produkte-Gesetzes ist nicht ausreichend, um von einer signifikanten Atemschutzwirkung auszugehen.

Um das Risiko, dass Influenza-Verdachts-Patienten Viren belastete Aerosole an die Umgebung aerogen verbreiten, zu minimieren, sollten sie FFP1, FFP2 oder FFP3 filtrierende Halbmasken ohne Ausatemventil tragen. Die Atemschutzmasken sollten über eine innere Dichtlippe verfügen; ein vorhandener Nasenbügel muss gut angepasst werden, um einen optimalen Dichtsitz zu gewährleisten.

Die Wahl der Filter-/Schutzklasse sollte sich nach dem Grad der Erkrankung und nach der erforderlichen Tragedauer richten.

Es ist zu berücksichtigen, dass der Atemwiderstand mit zunehmender Filterklasse ansteigt. Der Atemwiderstand sollte den Patienten nicht zusätzlich belasten. Je näher der Patient mit Pflegepersonal in Kontakt kommt, desto höher ist die Filterklasse zu wählen. Je länger der Patient die Maske tragen muss, desto niedriger sollte die Filterklasse sein.

Das Anlegen eines nicht EN149-geprüften Mund-Nasen-Schutzes für Patient, Pflegepersonal oder Arzt kann, aufgrund des meist mangelhaften Dichtsitzes, kaum einen zuverlässigen Schutz vor Mikroorganismen, wie Influenza-Viren, gewährleisten.

Olaf Harmuth
Schutzgut e.K.
29633 Munster

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