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Wirtschaftsförderung

Industrie fordert Vorrang für Nutzenbewertung der EU

Der Bundesverband der Deutschen Industrie sorgt sich um die Wettbewerbsfähigkeit der Industriellen Gesundheitswirtschaft und fordert mehr sozialpolitisches Entgegenkommen.

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Berlin. Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Diagnostika-Industrie zählen zweifellos zum Tafelsilber der deutschen Wirtschaft. Die Branche, schreibt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in einem aktuellen Positionspapier („Strategie für die industrielle Gesundheitswirtschaft“) sei „international wettbewerbsfähig und leistet seit Jahren einen positiven Beitrag zur deutschen Handelsbilanz“.

Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssten jetzt „die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Innovationskraft der Industriellen Gesundheitswirtschaft nachhaltig gestärkt wird“, fordert der Verband – und legt „181 Handlungsempfehlung für 20 Standortfaktoren“ vor.

Neben industriepolitisch Altbewährtem – wie unter anderem 25 Prozent maximaler Unternehmenssteuerbelastung, staatlicher Innovations- und Gründungs-Förderung, regulatorischen Erleichterungen oder forcierter Digitalisierung – finden sich in dem Papier auch etliche sozialpolitische Anregungen, die auf Kostenträgerseite Widerspruch provozieren werden.

Frühe Nutzenbewertung reformieren?

So macht sich der BDI die langjährige Forderung der Generikahersteller zu eigen, Kassen mögen keine exklusiven Lieferbeziehungen mehr eingehen. „Um in Deutschland die Versorgungssicherheit zu erhöhen, bedarf es der Modifikation der bestehenden Ausschreibungsregelungen für Rabattverträge, die nicht protektionistisch, sondern wettbewerbsfördernd wirken“, heißt es.

Unter dem Stichwort „Marktzugang und Erstattung“ werden zudem Reformen am System der frühen Nutzenbewertung gefordert. Von dem so wörtlich „derzeitigen ‚One-Size-Fits-All‘-Ansatz“ sei abzuweichen und die Nutzenbewertung „für weitere wissenschaftlich akzeptierte Endpunkte und innovative Studiendesigns“ zu öffnen. Beispielhaft dafür werden Anwendungserfahrungen (sogenannte Real World Data) genannt.

Von dem geplanten zentralen europäischen Bewertungsverfahren für neue Arzneimittel und Medizinprodukte („EU Health Technology Assessment“, EU-HTA) erhofft sich der BDI, es möge „Doppelarbeit auf nationaler Ebene reduzieren“.

Neue Methoden einfacher in die Klinik

Daher sei dem europäischen Verfahren Vorrang vor etwaigen weiteren nationalen Bewertungsschritten einzuräumen. Das wird so zwar nicht ausdrücklich gesagt, ist aber mit der Formulierung gemeint, es bedürfe bei Einführung einer EU-einheitlichen Nutzenbewertung „auch einer adäquaten Anpassung der nationalen Gesetzgebung, um die Gefahr von Doppelungen und Kompetenzgerangel zu minimieren“.

Kritik findet in den Augen des BDI darüber hinaus auch der Zugang neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) in die stationäre Vergütungssystematik. Statt „bürokratischer Einzelfallprüfungen der Krankenkassen“ sollten neue Methoden und Wirkstoffe ab Markteintritt mittels allgemein festgelegter, extrabudgetärer Zusatzentgelte honoriert werden. (cw)

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