Pandemie

Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Corona-Verordnung gilt nicht mehr

Am 25. Mai ist die rechtliche Grundlage für SARS-CoV2-Schutzmaßnahmen in Betrieben außer Kraft getreten. Die DGUV rät dennoch, Hygienekonzepte für den Herbst vorzuhalten.

Von Kathrin handschuh Veröffentlicht:
Mit Maske am Arbeitsplatz? Seit dem 25. Mai gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage mehr. Arbeitgeber sollen allerdings die Infektionslage im Blick haben.

Mit Maske am Arbeitsplatz? Seit dem 25. Mai gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage mehr. Arbeitgeber sollen allerdings die Infektionslage im Blick haben.

© Josu Acosta / Westend61 / picture alliance

Berlin. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist wie geplant zum 25. Mai ausgelaufen. Damit entfällt die gesetzliche Grundlage für entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen in Unternehmen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt allerdings den Betrieben, „Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und zu veranlassen“, heißt es in einer aktuellen DGUV-Mitteilung. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen würden Unternehmen und Einrichtungen weiterhin darin unterstützen.

Der Wegfall von Verordnung und Regularien eröffne Arbeitgebern nun deutlich mehr Organisationsspielraum. Er entbinde sie jedoch nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Ansteckungsrisiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, betont die DGUV. Darüber hinaus könne sich die Notwendigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen auch aus landes- oder bundesrechtlichen Regelungen für bestimmte Tätigkeiten oder Branchen ergeben.

Arbeitgeber müssen Gefährdungslage im Blick behalten

„Arbeitgeber müssen auch weiterhin beurteilen, welche Gefährdung durch das Virus in ihrem Betrieb oder in ihrer Einrichtung noch besteht“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Maßstab hierfür kann zum einen die aktuelle Lage in der Region sein. Zum anderen spielt auch die Tätigkeit eine wichtige Rolle.“

Er rät Betrieben, sich mit Blick auf die noch ungewisse Entwicklung der Ansteckungszahlen kommenden Herbst und Winter auf eine mögliche neue Infektionswelle vorzubereiten und entsprechende Hygienekonzepte vorzuhalten. „Masken vorzuhalten und größere Zusammenkünfte vorausschauend zu planen sind einfache Mittel, um im Herbst gegebenenfalls schnell auf eine rasche Verschlechterung der Infektionslage reagieren zu können.“

Bereits im März war die Corona-Arbeitsschutzverordnung gelockert worden. Arbeitgeber mussten bis dato prüfen, ob es notwendig ist, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beispielsweise weiterhin Homeoffice anzubieten sowie kostenlose Tests und Schutzmasken bereitzustellen.

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Empfehlung zum betrieblichen Arbeitsschutz als FAQ-Liste herausgegeben. (kaha)

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