Einheitliche Vorgaben erwünscht

Internisten fordern Leitlinien für den Datenschutz

Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin diskutierten mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten über Datenschutz in Versorgung und Forschung. Der Dialog soll fortgesetzt werden.

Veröffentlicht:
Versorgungs- und Forschungsdaten können immer wieder in falsche Hände geraten. Die Internisten fordern nun einheitliche Vorgaben.

Versorgungs- und Forschungsdaten können immer wieder in falsche Hände geraten. Die Internisten fordern nun einheitliche Vorgaben.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Wiesbaden. Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) haben mit dem Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Alexander Roßnagel, über Datenschutz in Versorgung und Forschung diskutiert.

Laut einer Mittelung der Internisten-Gesellschaft diskutierten sie darüber, wie datenschutzrechtliche Hürden in der Versorgung abgebaut werden können und sich eine bessere Verfügbarkeit von Daten für die medizinische Forschung erreichen lässt. Dafür müssten aus Sicht der DGIM vor allem Interpretationsspielräume in rechtlichen Vorgaben sowie Unklarheiten über behördliche Zuständigkeiten beseitigt werden. Der Dialog solle in Zukunft fortgesetzt werden.

Für den Datenschutz sind es die Grundrechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung einerseits und das Grundrecht auf Forschungsfreiheit andererseits, die häufig miteinander konkurrieren. Für die Medizin ist aber Forschung im Sinne und für die Patientinnen und Patienten, wenn sie dieser zustimmen und sie ihnen zugutekommt, das entscheidende Rechtsgut.

„Im Zweifel legen örtliche Datenschutz-Beauftragte die Regeln eher restriktiv aus, wodurch beispielsweise der Austausch von Befunddaten oder anderen für die Versorgung relevanten Informationen erschwert wird“, beklagt Professor Markus M. Lerch, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender am LMU Klinikum München. Im klinischen Alltag könnten Interpretationsspielräume in Datenschutzgesetzen sogar zum Hindernis für die Patientenversorgung werden.

Leitlinien für den Datenschutz sind notwendig

„Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit steht im Zentrum unseres Wirkens als Ärztinnen und Ärzte und aller anderen Gesundheitsberufe“, betont DGIM-Generalsekretär Professor Georg Ertl, Internist und Kardiologe aus Würzburg. „Datenschutz-Vorgaben müssen die Bedürfnisse in Versorgung und Forschung eindeutig abbilden – ähnlich wie für die medizinische Versorgung brauchen wir Leitlinien für den Datenschutz.“

Die DGIM sei mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten übereingekommen, dass der Abbau von Interpretationsspielräumen, das Zusammenfassen von Best-Practice-Beispielen aus Versorgung und Forschung sowie eine Vereinheitlichung divergierender Datenschutzanforderungen, zum Beispiel in Krankenhausgesetzen, wichtige Ziele seien. (kaha)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: FIB-4 1,3: numerische 26%ige Risikoreduktion der 3-Punkt-MACE durch Semaglutid 2,4mg

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [17]

Kardiovaskuläre, renale und hepatische Komorbiditäten

Therapie der Adipositas – mehr als Gewichtsabnahme

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novo Nordisk Pharma GmbH, Mainz
SCD-PROTECT-Studie-- Frühe Phase nach Diagnose einer Herzinsuffizienz – deutlich höheres Risiko für den plötzlichen Herztod als in der chronischen Phase.

© Zoll CMS

SCD-Schutz in früher HF-Phase

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: ZOLL CMS GmbH, Köln
Abb. 2: Schneller Wirkeintritt von Naldemedin im Vergleich zu Placebo in den Studien COMPOSE-1 und COMPOSE-2

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [15]

Opioidinduzierte Obstipation

Selektive Hemmung von Darm-Opioidrezeptoren mit PAMORA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Viatris-Gruppe Deutschland (Mylan Germany GmbH), Bad Homburg v. d. Höhe
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Flüssigbiopsie im Test

Pankreaskrebs: Früherkennung in Sicht?

Lesetipps
Virtuelle Checkboxen

© chinnarach / stock.adobe.com

Praxisführung

So profitieren Praxisteams von Qualitätsmanagement