Hypertonie

Ist Telemonitoring tauglich für den Praxisalltag?

Das Blutdruck-Telemonitoring ist in der Praxis bereits gut umsetzbar, so Experten bei der DHL-Jahrestagung. Knackpunkte sind Patientenauswahl und Praxis-IT.

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:
Telemedizin: Der Patient misst daheim, der Arzt überwacht in der Praxis direkt über seine IT.

Telemedizin: Der Patient misst daheim, der Arzt überwacht in der Praxis direkt über seine IT.

© Peter Maszlen / fotolia.com

BERLIN. Lässt sich ein individuelles, ärztlich gesteuertes Telemonitoring sinnvoll in den Praxisalltag integrieren? Ja, sagen Bluthochdruckexperten, und sie werben für eine zeitlich befristete Überwachung von Problempatienten.

Zum ersten Mal war in diesem Jahr die neue Kommission Telemedizin und E-Health der Deutschen Hochdruckliga (DHL) maßgeblich an der Gestaltung des Programms der DHL-Jahrestagung beteiligt. Ziel von gleich mehreren Telemedizinsymposien war es, die Kollegen davon zu überzeugen, dass das individuelle, ärztliche gesteuerte Blutdruck-Telemonitoring schon heute umsetzbar ist.

Beim Bluthochdruck-Telemonitoring gehe es nicht um eine elektronische Langzeitüberwachung, betonte Professor Martin Middeke, der im Hypertoniezentrum München seit Jahren telemedizinisch arbeitet. Typischerweise handele es sich um eine achtwöchige Überwachung von Patienten in besonderen Therapiesituationen.

Klare Absage an Call-Center-Modell

Gut geeignet seien Patienten mit komplexer Therapieumstellung, mit therapieresistenter Hypertonie oder mit Auslassversuchen, außerdem Patienten mit hypertensiven Krisen, denen auf diese Weise ein stationärer Aufenthalt erspart werden kann sowie Frauen mit erhöhtem Risiko für hypertensive Schwangerschaftskomplikationen.

"Was wir nicht wollen, ist ein Callcenter-Modell", betonte Dr. Egbert Schulz vom Nephrologischen Zentrum Göttingen. Das Telemonitoring gehöre vielmehr in die Hand des behandelnden Haus- oder Facharztes. Die Gefahr, von Messdaten des Patienten in einem solchen Szenario überschwemmt zu werden, sieht Schulz nicht. So könnten individuell praxistaugliche Benachrichtigungsregeln festgelegt werden, etwa eine Benachrichtigung, wenn der Mittelwert über fünf Tage oberhalb 135/85 mmHg liegt. Auch ob Benachrichtigungen am Wochenende angesehen werden oder nicht, könne individuell besprochen werden. "Es geht um Monitoring, nicht um Notfallversorgung", so Schulz.

Für die praktische Umsetzung entscheidend ist neben alltagstauglichen Benachrichtigungsregeln die Integration in die Praxis-IT. Hier wurde jetzt für das europäische EUSTAR-Register eine Lösung gefunden, die ausgebaut werden könnte. EUSTAR ist ein Bluthochdruckregister unter der Schirmherrschaft der Europäischen Bluthochdruck-Gesellschaft ESH. Es soll ab 2017 in einem multizentrischen Setting das Bluthochdrucktelemonitoring im Alltag evaluieren, und zwar über ein breites Spektrum an Indikationen hinweg inklusive der oben genannten.

Gemessen wird mit Blutdruckmessgeräten von I.E.M., die über eine eigene SIM-Karte verfügen und die Daten automatisch – ohne Mobiltelefon – in einen Webspeicher übertragen. Über eine Integrationsplattform können Ärzte auf diese Daten direkt aus ihrer Praxis-IT zugreifen. Prototypisch umgesetzt wurde das jetzt mit dem bei Nephrologen gängigen IT-System Nephro 7 von medVISION. Die Plattform sei aber offen für sowohl andere Messgeräte als auch andere IT-Hersteller, so Schulz.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Angebot an Hausarztpraxen und Patienten

Neue Regionen für dermatologisches Telekonsil in Sachsen

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Impfung gegen Gelbfieber: Ist eine Auffrischung nötig?

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung

Lesetipps
Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Patient mit Hypoglykämie, der seinen Blutzuckerspiegel mit einem kontinuierlichen Blutzuckermesssensor und einer Smartphone-App überwacht.

© martenaba / stock.adobe.com

Trotz Schulung

Die wenigsten Diabetes-Patienten reagieren adäquat auf Hypoglykämie