Jahrelang betrogen - Arzt verliert seine Approbation

Wer als niedergelassener Arzt jahrelang Abrechnungsbetrug begeht, darf seinen Beruf nicht mehr ausüben.

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Urteil: Abrechnungsbetrug kann zum Entzug der Approbation führen.

Urteil: Abrechnungsbetrug kann zum Entzug der Approbation führen.

© Foto: James Steidlwww.fotolia.de

LÜNEBURG (pid). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies vor Kurzem den Antrag eines Arztes auf Zulassung der Berufung zurück. Ihm war 2006 die Approbation entzogen worden. Nach Ansicht des Senats würde das allgemeine Vertrauen in die Seriosität der Ärzteschaft in hohem Maß beeinträchtigt, wenn ein Angehöriger dieser Berufsgruppe trotz jahrelangen gewerbsmäßig begangenen Betrugs sowie einer dadurch bedingten Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe weiter als Arzt tätig sein würde.

Der Arzt war im Dezember 2005 wegen Abrechnungsbetrügereien in den Jahren 1998 bis 2003 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er bekam zur Auflage, den nach einem Vergleich mit der KV Niedersachsen entstandenen Schaden von 550 000 Euro wieder gut zu machen. Nachdem dem Mediziner bereits im Jahr 2003 die kassenärztliche Zulassung entzogen worden war, wurde nach Abschluss des Strafverfahrens auch seine Approbation widerrufen.

Dagegen zog der Arzt vor Gericht. Nachdem zunächst das Verwaltungsgericht Hannover seine Klage zurückgewiesen hatte, blieb er nun auch in zweiter Instanz erfolglos. Der Einwand, dass er sich seit seiner Verurteilung bei seiner privatärztlichen Tätigkeit bewährt habe, ließ der Senat schon deshalb nicht gelten, weil er in der Zwischenzeit zweimal wegen Steuerhinterziehung und Trunkenheit im Verkehr zu Geldstrafen verurteilt worden war. Damit sei das erforderliche Vertrauen in die Integrität des Klägers als Arzt nach wie vor nicht gegeben.

Az.: 8 LA 99/09

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