Jetzt kommt das Praxis-QM auf den Prüfstand

Ab Ende Juni soll der Gemeinsame Bundesausschuss den Stand des QM in Praxen prüfen. Und über mögliche Sanktionen für säumige Ärzte entscheiden. Stichproben aus den KVen zeigen: Ärzte sind bei QM schon weit.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Geprüft werden nicht einzelne QM-Unterlagen. KVen und GBA schauen sich nur an, in welcher der QM-Phasen die Praxen stecken.

Geprüft werden nicht einzelne QM-Unterlagen. KVen und GBA schauen sich nur an, in welcher der QM-Phasen die Praxen stecken.

© Falko Matte / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Dieses Jahr soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) prüfen, inwieweit die Pflicht zum Qualitätsmanagement (QM) in den Vertragsarztpraxen umgesetzt wurde. Und darüber entscheiden, ob gegen Praxen, die die einzelnen QM-Phasen nicht fristgerecht erreichen, künftig Sanktionen eingeleitet werden.

So lange dürfte diese Entscheidung nicht mehr auf sich warten lassen, denn spätestens bis zum 30. Juni muss die KBV - wie sie selbst bestätigt - die gesammelten Daten aus den QM-Stichproben in den einzelnen KV-Gebieten dem GBA vorlegen.

Noch wurden diese Daten zwar nicht eingereicht. Aber Vertragsärzte müssen sich dennoch eher wenige Sorgen machen. Das zeigt der Blick in vier KVen, deren Daten aus der Stichprobe 2010 der "Ärzte Zeitung" bereits vorliegen. Das bestätigen aber auch die detaillierten Stichprobendaten der KBV aus 2009.

2009 lagen über 90 Prozent der Praxen im Zeitplan

Demnach befanden sich 2009 über die Hälfte der befragten Praxen gemäß dem Zeitplan der QM-Richtlinie in der Umsetzungsphase. 41 Prozent waren sogar schon weiter: Sie hatten entweder mit der Überprüfung ihres QM begonnen (12,8 Prozent) oder waren dabei, ihr QM weiterzuentwickeln (28,2 Prozent).

Im vergangenen Jahr sollten die Praxen die Selbstbewertungs- bzw. Überprüfungsphase erreicht haben. Wobei dies zunächst nur Vertragsärzte und -psychotherapeuten trifft, die bereits bei Inkrafttreten der QM-Richlinie - also am 1. Januar 2006 - niedergelassen waren.

Denn nach der Richtlinie haben die Praxen zwei Jahre Zeit, ein QM-System einzuführen, noch einmal zwei Jahre für die Umsetzung und ein Jahr für die Selbstbewertung. Daran schließt sich die Phase der Weiterentwicklung mit jährlichem Selbst-Check an. Für Ärzte, die nach dem 1. Januar 2006 ihre Praxis gegründet haben oder noch gründen, laufen die Fristen ebenfalls, aber erst ab dem Zeitpunkt der Niederlassung.

So prüfen die KVen

Zuständig für die Überprüfung des praxisinternen QM sind die KVen. Diese mussten spezielle Prüfkommissionen bilden. Dabei trifft die Prüfung pro Jahr lediglich 2,5 Prozent der Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die per Zufallsstichprobe ausgewählt werden. Daher kommt auch der Name Stichproben-Prüfung.

Und: Es werden keine Prüfer wie etwa bei einer Zertifizierung in die Praxen entsendet. Die ausgewählten Ärzte und Psychotherapeuten müssen lediglich einen kurzen Fragebogen ausfüllen, in dem sie angeben, in welcher QM-Phase sie sich befinden. Einer der beiden Ankreuzpunkte für die Überprüfungsphase lautet: "Wir haben die Praxis hinsichtlich der Einführung der Elemente und Instrumente des QM erneut bewertet."

Allerdings ist es ratsam, in der Praxis auch den Selbstbewertungsbogen auszufüllen. An die KV schicken müssen Praxen diesen aber nicht.

Nun zeigt sich etwa am Beispiel der KV Berlin, dass auch im vergangenen Jahr über 60 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten im Zeitplan lagen oder diesem voraus waren. Genau 29,6 Prozent der 186 Ärzte und Psychotherapeuten, die in die Stichprobe kamen, waren in der Überprüfungsphase, 45,7 Prozent beschäftigten sich gar mit der Weiterentwicklung ihres QM.

In den drei anderen KVen sieht die Datenlage noch besser aus: In Hessen erfüllten 71,6 Prozent der 268 befragten Ärzte und Psychotherapeuten den Zeitplan. Ein Anstieg im Vergleich zu 2009, als es knapp über 60 Prozent waren. In Mecklenburg-Vorpommern hatten 62 Prozent der Praxen schon im vergangenen Jahr die Weiterentwicklungsphase erreicht, 4,5 Prozent waren phasenkonform - 24 Prozent steckten noch in den beiden Anfangsphasen fest.

Rund vier Fünftel der saarländischen Praxen in der Stichprobe waren ebenfalls phasenkonform oder weiter.

Nur ein Prozent hat noch gar nicht mit dem QM begonnen

Es gibt zwar von KV zu KV Schwankungen, aber eines haben die Regionen gemein: echte QM-Verweigerer zählen sie kaum. So konnte die KBV 2009 für alle KV-Gebiete gerade einmal 1,1 Prozent Praxen nennen, die noch gar nicht mit der QM-Planung begonnen hatten, von 3029 bundesweit bewerteten Praxen.

Dabei gab es 2009 bereits einige Vorreiter-Regionen: So befanden sich in Nordrhein schon damals 38 Prozent der Praxen in der Überprüfungs- und 44 Prozent in der Weiterentwicklungsphase. In Brandenburg hatten 30 Prozent die Überprüfungs- und 40 Prozent die Weiterentwicklungsphase erreicht, in Mecklenburg-Vorpommern 44 die Überprüfungs- und 26 Prozent die Weiterentwicklungsphase. Aber auch in Berlin und Bremen waren schon ein Drittel der Praxen dabei, ihr QM weiterzuentwickeln.

Zahlen, die nicht befürchten lassen, dass der GBA die nach der Richtlinie möglichen Sanktionen ausspricht. So lautet auch die vorsichtige Prognose der KV Berlin. Die nach eigenen Angaben im Bereich der Hygienequalität besonders gute versorgungsrelevante Ergebnisse durch die Einführung von QM feststellen konnte.

Und, die Bereitschaft der Praxen, sich an den Stichproben zu beteiligen, ist sehr hoch, noch ein Punkt, der nicht für eine Verweigerungshaltung der Praxen spricht. Mecklenburg-Vorpommern meldet für 2010 etwa 91 Prozent Rückmeldungen, Hessen über 89 Prozent.

Allerdings ist das auch die Krux am praxisinternen QM: Es kommt kein Prüfer der KVen in die Praxen. Der Stand des QM wird lediglich per Fragebogen abgefragt. Trotzdem bleibt es dabei: Anhand dieser Stichprobenergebnisse entscheidet der GBA.

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