Berufspolitik

KBV, MB und Hausärzteverband kritisieren Kommissionsvorschläge zur Notfallreform

Knappe ärztliche Personalressourcen sind der limitierende Faktor auch einer Reform der Notfallversorgung. KBV, MB und Hausärzteverband plädieren für optimale Sektoren-Integration und kritisieren eine Ideenvielfalt, die Doppelstrukturen zur Folge hätte.

Veröffentlicht:

Berlin. Anlässlich der für den morgigen Dienstag angekündigten Vorlage von Eckpunkten zu einer Reform der medizinischen Notfallversorgung haben KBV, Hausärzteverband und Marburger Bund am Montag ein gemeinsames Positionspapier zur Sache veröffentlicht. In dem insbesondere auch Kritik an mehreren Reformvorschlägen der Regierungskommission für die Krankenhausreform geübt wird.

Hauptforderung von berufspolitischer Seite ist demnach die Integration ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen, um einer möglichst optimalen Arbeitsteilung willen. „Es muss Schluss sein mit dem Prinzip ‚alle machen immer alles’, so die Co-Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Dr. Nicola Buhlinger-Göpfahrt. Entscheidend für eine gelingende Patientensteuerung werde dann „eine wissenschaftlich fundierte Ersteinschätzung sein“, so KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister.

Ausdrücklich lehnen die Verbände gleich mehrere Reformideen der Regierungskommission ab:

  • So sei etwa eine rund um die Uhr erreichbare allgemein- und kinderärztliche telemedizinische Beratung durch Leitstellen „weder erforderlich noch kann sie gewährleistet werden“.
  • Der von der Kommission ins Spiel gebrachte Ausbau des KV-Notdienstpraxen-Systems sei angesichts knapper ärztlicher und nicht-ärztlicher Personalressourcen „nicht leistbar und auch nicht erforderlich“. Ein Betrieb von KV-Notdienstpraxen zu regulären Praxisöffnungszeiten, heißt es weiter, müsse „konkret durch regionale Bedarfe begründet sein“.
  • Die Besetzung der wie angedacht gemeinsam von KVen und Kliniken zu betreibenden Patientensteuerung („Tresen“) ausschließlich mit Internisten, Chirurgen, Allgemeinmedizinern oder Anästhesisten sowie Kollegen mit Zusatzweiterbildung in klinischer Akut- und Notfallmedizin, sei unrealistisch. „Hierfür reichen die bestehenden personellen Ressourcen weder ambulant noch stationär aus.“
  • Medizinisch unnötig und hinsichtlich des Personalmangels gleichfalls nicht sinnvoll sei auch der von der Regierungskommission geforderte Ausbau des aufsuchenden Bereitschaftsdienstes zu einem flächendeckenden 24/7-Angebot.
  • Eine gesonderte elektronische Behandlungsakte für die Notfall- und Akutversorgung sei überflüssig „und würde den Aufbau unnötiger Parallelstrukturen bedeuten“. Der Datenaustausch mittels ePA genüge völlig.
  • Auch von der Einführung eines zusätzlichen Facharzttitels „Notfallmedizin“ halten die Verbände wenig. Der sei „weder medizinisch zwingend erforderlich noch leitet sich dessen Notwendigkeit aus den Strukturen und Prozessen der Notfallversorgung ab“.

(cw)

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