KBV reagiert auf Nachfragen zur Laborreform
KÖLN (iss). Für die Erbringung von Leistungen des Allgemeinlabors können sich niedergelassene Ärzte zu Leistungserbringergemeinschaften zusammenschließen. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt in einem Rundschreiben an die Länder-KVen mit. Sie reagiert damit auf Anfragen, die sich seit dem Start der Laborreform häuften.