Arzneimittelpolitik

KBV warnt vor zunehmendem Regress-Risiko

Bei vertraulichem Erstattungspreis findet künftig Verordnungssteuerung im Blindflug statt. Was einseitig zulasten der Verordner gehe, wie die KBV kritisiert.

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Berlin. Anlässlich der Verabschiedung des Medizinforschungsgesetzes im Bundestag am heutigen Donnerstagnachmittag warnt die KBV vor einem „enorm steigenden Regressrisiko für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ infolge vertraulicher Erstattungsbeträge.

Danach soll künftig die Wirtschaftlichkeit neuer Produkte, wenn deren Preise geheim bleiben, in der Verordnungssoftware mittels Relationsabbildung zu anderen Arzneimitteln oder Therapien „mit vergleichbarem medizinischem Nutzen in dem Anwendungsgebiet“ dargestellt werden.

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In der Konsequenz müssen Verordner in solchen Rezept-Fällen deren Wirtschaftlichkeit dann selbst einschätzen. Das aber sei „realitätsfern, belastet einseitig die Praxen mit einem höheren Regressrisiko und zusätzlichem bürokratischen Aufwand“, moniert die KBV. Die Verantwortung, wirtschaftliche Erstattungspreise zu vereinbaren, liege „ausschließlich bei den pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen“.

Zudem sei das geplante Verfahren mit Zeitverzug behaftet. Die Softwareanbieter benötigten erfahrungsgemäß zwischen drei und sechs Monaten, um Wirtschaftlichkeitshinweise in ihre Programme einzupflegen. „Es entsteht also eine erhebliche zeitliche Lücke, bis die entsprechenden Informationen beim einzelnen Arzt angekommen sind.“ Dadurch nehme das Regressrisiko noch weiter zu.

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Es sei „inakzeptabel“, so das Fazit des KBV-Vorstands zur bevorstehenden Verordnungssteuerung im Blindflug, „dass der Zielkonflikt zwischen Stärkung des Pharmastandorts Deutschland einerseits und Stabilisierung der Arzneimittelausgaben andererseits auf dem Rücken der Vertragsärzte ausgetragen wird“. (cw)

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