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KVNo warnt vor unangemessenen Klinikforderungen

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KÖLN (iss). Niedergelassene Ärzte müssen Patienten, die im Krankenhaus ambulant operiert werden, nicht die dafür benötigten Arznei- und Hilfsmittel verordnen. Darauf macht die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) aufmerksam. Viele Kliniken verlangten von den überweisenden Ärzten solche Verordnungen, heißt es in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift KVNo Aktuell.

"Treten Sie entsprechenden Wünschen von Krankenhausträgern bitte entgegen", fordert die KVNo. Schließlich belasteten die Verordnungen das Arzneimittelbudget der Ärzte. "Der Vertrag zum ambulanten Operieren und zu stationsersetzenden Eingriffen im Krankenhaus sieht vor, dass die Versorgung des Patienten in der Regel für den Zeitraum von bis zu drei Tagen nach Durchführung des Eingriffs durch den Krankenhausträger zu sichern ist."

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