Arzthaftpflicht

Kammer regelt Schlichtung neu

Ab Juli wird erstmals ein Patientenvertreter die Arbeit der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen- ippe begleiten.

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MÜNSTER. Zum ersten Patientenvertreter in der Gutachterkommission (GAK) für Arzthaftpflichtfragen hat der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Willibert Strunz berufen. Strunz war bis vor kurzem noch Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in NRW.

Er habe eine Kontrollfunktion, werde aber auf die Entscheidungen in den einzelnen Verfahren keinen Einfluss haben, erläutert ÄKWL-Präsident Dr. Theodor Windhorst. "Er wird kontrollieren, ob die Normen, die wir setzen, auch eingehalten werden."

Die neu eingerichtete Position ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Kommission ihre Arbeit weiter verbessern will. Zu Wochenbeginn stellte sie ihre neue Satzung der Öffentlichkeit vor, zusammen mit einer Bilanz der Behandlungsfehler 2013 in ihrem Sprengel (wir berichteten).

Der Patientenvertreter soll die Arbeit der Kommission mit unverstelltem Blick von außen begleiten und Anregungen geben, so Dr. Marion Wüller, ärztliche Leiterin der GAK. "Er kann die Verfahren mit den Patienten durchgehen und uns dann die betreffenden Fragen stellen."

Hauptamtlichen Gutachter bestellt

Mit der Organisationsreform beendet die GAK auch ihre Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen juristischen Gutachtern. Stattdessen liegt die rechtliche Expertise künftig bei Jan Paus, der hauptamtlich für die GAK tätig ist. Die Kommission wird aber weiter mit ehrenamtlichen Gutachtern aus der Ärzteschaft zusammenarbeiten.

In Westfalen-Lippe wird bei den Verfahren zur Prüfung von Behandlungsfehler-Vorwürfen der Kreis der Beteiligten größer. Künftig können auch Kliniken und Haftpflichtversicherer mit von der Partie sein.

Wüller: "Häufig richtet sich ein Vorwurf nicht gegen einen Arzt, sondern gegen ein Krankenhaus. Deshalb ist es wichtig, die Häuser einzubinden". Die bisher praktizierte indirekte Beteiligung der Haftpflichtversicherer habe sich als umständlich erwiesen.

Viele Fragen könnten künftig bereits während des Verfahrens geklärt werden. Wenn ein Versicherer von vornherein klar macht, dass er einen Gutachter ablehnt, brauche die Kommission bei diesem erst gar kein Gutachten einzuholen. Die Einbeziehung der Versicherer habe aber auch Vorteile für die Patienten, betont Kammerpräsident Windhorst.

"Wenn der Behandlungsfehlervorwurf geklärt ist, akzeptiert der Versicherer den Schadenregulierungsansatz." Mit der neuen Satzung gelange die GAK insgesamt zu stringenteren Abläufen, die das Verfahren vereinfachen, ist er überzeugt.

Elf Prozent widersprechen

In Zukunft nimmt die Kommission Fälle an, die bis zu zehn Jahre zurückliegen - also in dem Zeitraum, in dem auch die Behandlungsunterlagen aufbewahrt werden müssen. Bislang waren es fünf Jahre. Derzeit prüfen in jedem Verfahren noch zwei medizinische Sachverständige die Anträge an die Kommission.

Bei einfachen und unstrittigen Sachverhalten will sie sich künftig auf die Expertise eines Mediziners stützen, kündigte Wüller an. Es gebe aber "künftig auch die Möglichkeit, einen Arzt aus einer anderen Fachgruppe als der des betroffenen Arztes hinzuzuziehen."

2013 hatten elf Prozent der Ärzte, gegen die sich ein Antrag richtete, der Teilnahme am GAK-Verfahren widersprochen. Die ÄKWL habe dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium eine Regelung vorgeschlagen, den Patienten trotzdem weiterzuhelfen, so Windhorst. "Wir wollen die Patienten bis zur Einleitung eines juristischen Verfahrens beraten und begleiten". (iss)

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