Trotz Stehhilfe und Rollstuhl

Kasse muss für Exoskelett aufkommen

Hat ein schwerbehinderter Patient ein Anrecht auf ein Exoskelett? Seine Krankenkasse sagt, das sei unwirtschaftlich. Das zuständige Sozialgericht war dagegen von seiner Argumentation überzeugt.

Veröffentlicht:
Ein Exoskelett bringt den Trägern einen enormen Vorteil: Menschen mit Rückenmarksverletzungen können wieder gehen und Treppen steigen.

Ein Exoskelett bringt den Trägern einen enormen Vorteil: Menschen mit Rückenmarksverletzungen können wieder gehen und Treppen steigen.

© dpa

SPEYER. Ein Prozess sorgt für Aufsehen in der Hilfsmittelversorgung: Ja, die gesetzliche Krankenversicherung muss einem Tetraplegiker ein Exoskelett bezahlen.

Wie der Medizinjurist Jörg Holzmeier aus Essen erläutert, beinhalte das Exoskelett des israelischen Anbieters ReWalk eine am Körper tragbare Orthese, die Computer gesteuert und Motor betrieben sei, mitsamt der Steuereinheit und Energieversorgung.

Es ermögliche Menschen mit einer Rückenmarksverletzung durch motorisierte Hüften und Knie wieder aufrecht zu stehen, zu gehen und Treppen hinauf- und hinabzusteigen.

Krankenkasse: Exoskelett unwirtschaftlich

Die Krankenkasse des Klägers hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Versicherte habe schon einen Rollstuhl und eine Stehhilfe.

Das Exoskelett sei unwirtschaftlich und führe auch nur zu einem mittelbaren Behinderungsausgleich. Im Übrigen liege noch keine evidenzbasierte medizinische Untersuchung oder Studie vor, die etwaige Alltagsvorteile für die behinderten Menschen durch diese Hilfsmittelanwendung belegten.

Im Zuge des Klageverfahrens habe die Krankenkasse zusätzlich ins Feld geführt, dass das streitige Medizinprodukt auch nicht mit einer Prothese vergleichbar sei, da es kein Körperteil direkt ersetze.

Folglich sei damit auch kein aktives Gehen möglich, sondern allenfalls eine "Sonderform der passiven Fortbewegung".

Gericht gibt Kläger Recht

Vor Gericht bekam der schwerbehinderte Kläger Recht. Das Sozialgericht Speyer hat, so Holzmeier, einen unmittelbaren Behinderungsausgleich durch das ReWalk-Exoskelett bejaht und die Krankenkasse zur Leistung verurteilt.

Ob ein neuartiges Hilfsmittel von den gesetzlichen Kassen zur Verfügung gestellt werden müsse, hänge davon ab, ob es für den Ausgleich einer schon bestehenden Behinderung, für die Vermeidung einer drohenden Behinderung oder für die Sicherung eines Behandlungserfolges erforderlich ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (maw)

Sozialgericht Speyer

Az.: S 19 KR 350/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Maquet Otesus OP-Tischsystem

© Getinge Deutschland GmbH

Unternehmen im Fokus

Flexible und ökonomische OP-Tischsysteme

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Getinge Deutschland GmbH, Rastatt
Abb. 1 Beispiel für eine linksventrikuläre Mikroaxialpumpe

© Quelle: Abiomed Europe GmbH, Aachen

Mikroaxialpumpen bei kardiogenem Schock oder Rechtsherzversagen

Kreislauf unterstützen und Ventrikel entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Abiomed Europe GmbH, Aachen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Was eine gute Reha beim Post-COVID-Syndrom ausmacht

Infektionsmanagement

Keuchhusten: Was bei der Behandlung Erwachsener wichtig ist

Diabetische Retinopathie

Auch Hypoglykämien werden der Netzhaut gefährlich

Lesetipps
Pertussis: Auch die Großeltern impfen?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Pertussis: Auch die Großeltern impfen?