Digitale Formulare

Kassen und KBV geben Gas – Laboraufträge bald online

Bisher trat die Selbstverwaltung bei der Digitalisierung eher als Bremser auf. Bei den Formularen geben KBV und Kassen jetzt Gas: Im Juli kommt der digitale Laborauftrag.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Schreibarbeit: Bisher wird auf Papierformularen angestrichen, welche Leistungen im Labor angefordert werden. Alternativ können Blankoformulare genutzt werden, ab Juli ist alles online möglich.

Schreibarbeit: Bisher wird auf Papierformularen angestrichen, welche Leistungen im Labor angefordert werden. Alternativ können Blankoformulare genutzt werden, ab Juli ist alles online möglich.

© Henrik Dolle / fotolia.com

BERLIN. Bei den kassenärztlichen Formularen setzt die Selbstverwaltung auf Entbürokratisierung und Verschlankung der Prozesse. Das zeigen die aktuellen Vereinbarungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Für Vertragsärzte am relevantesten ist die Entscheidung, dass Anforderungen an Laborgemeinschaften und Überweisungen an Labore (Muster 10 a und Muster 10) von Juli an auch online übermittelt werden können..

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen spricht von einem "praktischen und sinnvollen Einsatz der Digitalisierung", denn es gehe um jährlich 94 Millionen Überweisungen und Anforderungsscheine, die bisher alle auf Papier ausgefüllt und meist mit der Hand unterschrieben werden mussten. In den Laboren mussten die Scheine dann wiederum aufwändig erfasst oder gescannt werden.

Seitens der Laboranbieter wird der Beschluss zu den digitalen Vordrucken positiv kommentiert: "Endlich wird dieser Medienbruch aufgelöst", kommentiert Dr. Michael Müller, Vorstandsvorsitzender des ALM Akkreditierte Labore in der Medizin, auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Auch Dr. Andreas Bobrowski, Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Laborärzte (BDL) spricht von einem "Durchbruch". Müller und Bobrowski sehen auch Vorteile bei der Unterstützung der zuweisenden Ärzte in der Indikationsstellung, wenn der Online-Kanal schon bei der Beauftragung geöffnet würde. Auch überflüssige Laboranforderungen könnten so vermieden werden.

Voraussetzung für die Online-Übermittlung digitaler Vordrucke sind unter anderem die Nutzung des E-Arztausweises für eine digitale Signatur sowie ein sicherer Übertragungsweg mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Arztausweis ist noch nicht besonders weit verbreitet, wird aber über die Kammern flächendeckend ausgegeben. Der Kommunikationsdienst KV-Connect bietet eine sichere Übertragung nach diesen Kriterien bereits an, weitere Anbieter dürften hinzukommen.

Die Vereinbarung zu den digitalen Vordrucken eröffnet auch die Möglichkeit, weitere Formulare zu digitalisieren. Bereits ab April können Anforderungen eines radiologischen Telekonsils (Muster 6) digital versendet werden. Zu einem weiteren Zeitplan, etwa für ein E-Rezept oder für eine digitale Überweisung, ist noch nichts bekannt.

Auch bei der Blankoformularbedruckung gibt es Erleichterungen für Anwender. Bei dieser Vorstufe der Digitalisierung können Praxen spezielles Sicherheitspapier mit Formularmerkmalen und Inhalten bedrucken. Dadurch müssen sie nicht von jedem Formular einen Vorrat anlegen, sondern nur ausreichend viel Sicherheitspapier vorhalten. Künftig müssen Ärzte, die so verfahren, dafür keinen Antrag mehr bei der KV stellen. Vielmehr reicht es, darauf zu achten, dass dafür eine zertifizierte Software genutzt wird. Vertragsärzte hätten die KBV darauf hingewiesen, dass der Antrag bei der KV nur eine unnötige bürokratische Hürde sei. Darauf habe man nun reagiert.

Lesen Sie dazu auch: Elektronische Vordrucke: Digitale Laboraufträge sind nur mit E-Arztausweis machbar

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Abschaltung am 20. Oktober

Bye KV-Connect: KIM übernimmt

Elektronische Patientenakte

ePA wird zur Pflicht: Worauf es für Praxen jetzt ankommt

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar