Elektronische Vordrucke

Digitale Laboraufträge sind nur mit E-Arztausweis machbar

Ab Juli dieses Jahres können Vertragsärzte Laboraufträge erstellen, ohne ein Formular auszudrucken. Dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die Technik sollte bis Juli so weit sein.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Mit Barcode sind die Röhrchen bislang versehen, um die Zuordnung zum Patienten zu sichern.

Mit Barcode sind die Röhrchen bislang versehen, um die Zuordnung zum Patienten zu sichern.

© angellodeco / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Bekommt der elektronische Arztausweis jetzt den entscheidenden Schub? Die Aussicht auf die Förderung des elektronischen Arztbriefes, der mit dem Arztausweis digital zu signieren ist, hat bislang nicht zu einer großen Nachfrage nach den Signaturkarten geführt.

Mit dem digitalen Laborauftrag für Muster 10 und Muster 10a könnte neuer Schwung in die Digitalisierung und in die Anwendung der Signaturkarte kommen, da Laborüberweisungen und Anforderungen nicht nur für Hausärzte ein echtes Massengeschäft sind. Größere Praxen kommen pro Tag schnell auf zwei Dutzend Laboraufträge – eine Rationalisierung in diesem Ablauf macht sich im Praxisalltag tatsächlich bemerkbar.

Der Laborauftrag ist nicht die erste Anwendung, die als digitaler Vordruck umgesetzt wird: Muster 6 für die Beauftragung eines radiologischen Telekonsils soll bereits ab April an den Start gehen. Ärzte, die diese Anwendungen nutzen wollen, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, die in der Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke zwischen KBV und Krankenkassen festgelegt sind:

Nutzung: Die Nutzung ist freiwillig und kann bei jedem Formular neu entschieden werden. Alternativ können die alten Vordrucke genutzt werden, oder es wird per Blankoformularbedruckung ausgeruckt. Für den digitalen Formulardruck ist eine zertifizierte Software zu verwenden. Die Zertifizierung wird von der KBV geregelt, wie bei der Praxis-EDV auch. Die Vordrucke müssen so darstellbar sein, dass die Ansicht der aus der Blankoformularbedruckung entspricht.

Digitale Signatur: Die digitalen Formulare für Muster 10 müssen mit dem elektronischen Arztausweis qualifiziert digital signiert werden. Für Anforderungen an Laborgemeinschaften (Muster 10 a) ist keine digitale Signatur erforderlich, weil die Laborgemeinschaft als Teil der Praxis angesehen wird. Elektronische Arztausweise werden von den Landesärztekammern ausgegeben. Die Kosten für die Karten liegen derzeit bei knapp acht Euro im Monat.

Übermittlung der Formulare: Für die Übertragung der digitalen Aufträge ist ein "sicherer Weg" zu nutzen. Das heißt, die Verschlüsselung hat von Ende zu Ende zu erfolgen, der Inhalt darf nicht unterwegs unbemerkt verändert werden können, und er darf ausschließlich vom Empfänger entschlüsselt werden können. Das Verschlüsselungsverfahren muss zudem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlen sein. Der genutzte Dienst muss laut Vereinbarung über die Telematikinfrastruktur (TI) erreichbar sein. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, da die TI derzeit noch nicht flächendeckend erreichbar ist.

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) sieht in dem digitalen Laborauftrag "einen Durchbruch, der eine neue Welt diagnostischer Effizienz öffnet", so Vorstand Dr. Andreas Bobrowski. Es gebe zwar noch einige technische Hürden, etwa bei der Stapelsignatur, die eine digitale Signatur für mehrere Dokumente gleichzeitig ermöglicht, ohne mehrfach die PIN einzugeben. Das sei aber lösbar. Bobrowski würde sich noch eine Anschubfinanzierung wünschen, die bislang nicht vorgesehen ist.

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