Erste Korrekturen am „Spargesetz“

Kassenreserven erhalten Schonfrist im Risikostrukturausgleich

Weil die Verrechnung von Korrekturbeträgen im Finanzausgleich die künftig minimierten Kassenreserven überfordern, werden Zahlungsfristen verlängert. Pflegebudgets nur noch für qualifizierte Kräfte.

Veröffentlicht: | aktualisiert:

Berlin. Noch ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nicht beschlossen, da machen sich die Abgeordneten schon an erste Korrekturen. Mit dem Gesetz mobilisiert der Gesundheitsminister die Finanzreserven der Krankenkassen bis auf den allernötigsten Notgroschen.

Tatsächlich kann der Kassenstand dadurch so tief sinken, dass die turnusgemäße Verrechnung von Korrekturbeträgen nach dem Risikostrukturausgleich (RSA) die Reserven überfordern könnte. In einem Änderungsantrag zum GKV-Spargesetz, der der Ärzte Zeitung vorliegt, haben die Ampel-Fraktionen nun Fristen verlängert, um dies zu vermeiden. Statt sechs Monate sollen die Kassen zwei Jahre Zeit erhalten, um Verrechnungsbeträge aus dem RSA zu erstatten. Die Verlängerung sei notwendig, da in Einzelfällen die Korrekturbeträge die vorhandenen Finanzreserven der betroffenen Krankenkassen übersteigen könnten, heißt es in der Begründung.

Pflegefinanzierung außerhalb der DRG wird nachgeschärft

In einem weiteren Änderungsantrag schärfen die Koalitionäre die Herausnahme der Pflegepersonalkosten in den Krankenhäusern aus den Fallpauschalen nach. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Pflege „am Bett“, also das Personal in direktem pflegerischen Patientenkontakt, aus den Fallpauschalen auszugliedern und direkt zu refinanzieren.

Dies soll ab 2025 so der Fall sein. Von da an sollen die Krankenhäuser nur noch die Personalkosten qualifizierter Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen für die Pflegebudgets berücksichtigen dürfen.

Für die Jahre 2023 und 2024 sollen aus technischen Gründen auch noch Vollkräfte ohne pflegerische Qualifikation in den Pflegebudgets berücksichtigt werden können.

Allerdings sollen dafür lediglich zwei statt bisher vier Prozent der Summe der pflegebudgetrelevanten Personalkosten aufgewendet werden dürfen. So sollen die bisher als „streitbehaftet“ geltenden Verhandlungen über pflegeentlastende Maßnahmen im Rahmen des Pflegebudgets befriedet werden. (af)

Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Das könnte Sie auch interessieren
Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen