Arbeitsrecht

Kein Anspruch auf ungefaltetes Arbeitszeugnis

Veröffentlicht:

MAINZ. Praxischefs dürfen ein Arbeitszeugnis für einen normalen Geschäfts-Briefumschlag falten. Mehrere Seiten dürfen auch zusammengetackert sein, wie jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschied.

Es wies damit die Klage eines Arbeitnehmers aus Mainz gegen Knicke und Heftklammer ab. Wichtig sei nur, dass das Zeugnis "kopierfähig" ist und sich die Knicke auf der Kopie nicht abzeichnen.

Weder in der Faltung noch in der Heftklammer sahen die Mainzer Richter ein "Geheimzeichen". Es gebe keinerlei Belege dafür, dass ein gefaltetes oder getackertes Zeugnis Kennern vermitteln könnte, der Zeugnisaussteller sei mit dem Arbeitnehmer nicht zufrieden gewesen. Für Knicke hatte bereits 1999 auch Bundesarbeitsgericht entsprechend entschieden.

Als typisches Geheimzeichen gilt dagegen beispielsweise eine unterstrichene Telefonnummer, die darauf hindeutet, dass ein Arbeitgeber bereit ist, telefonisch vom Zeugnis abweichende Auskünfte zu erteilen. (mwo)

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 314/17

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau mit drei Tabletten und einem Glas Wasser in der Hand.

© Hazal / stock.adobe.com

Umfrage

Nach Antidepressiva-Stopp: Fast die Hälfte mit deutlichen Symptomen