Direkt zum Inhaltsbereich

Klinikvergütung

Kein Geld bei Verstoß gegen GBA-Vorgaben

Veröffentlicht:

KASSEL. Ein Verstoß gegen GBA-Qualitätssicherungsvorgaben kann eine Klinik ganz vom Anspruch auf Vergütung ausschließen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Ein Krankenhaus in Rüsselsheim hatte eine Patientin mit Bauchaortenaneurysma aufgenommen und operiert. Für die neuntägige Behandlung berechnete es der Kasse 7800 Euro.

Die Kasse lehnte eine Bezahlung ab. Denn die Klinik erfülle nicht die vom GBA in seiner Qualitätssicherungsrichtlinie festgesetzten Voraussetzungen für die stationäre Versorgung bei der Indikation.

Der Klage der Klinik gaben Sozialgericht und Landessozialgericht (LAG) noch statt: Die Qualitätsrichtlinie lege keine Vergütungsabschläge fest, wenn ihre Vorgaben nicht eingehalten werden.

Diese Urteile hob das BSG auf. Der GBA habe die Mindestvoraussetzungen rechtmäßig festgesetzt. Die Nichtbeachtung führe nicht zu Abschlägen, wie vom LSG erwogen, sondern schließe die Klinik ganz von der Behandlung und damit von der Vergütung aus.

Im Streitfall soll das LSG Darmstadt nun prüfen, ob die Klinik die Vorgaben der GBA-Richtlinie erfüllt. (mwo)

Az.: B 1 KR 15/13 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Lesetipps
Wer KI als Unterstützung für Diagnosen nutzt, sollte die Ergebnisse immer prüfen, denn: Auch KI macht Fehler.

© elenabsl / Stock.adobe.com

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht

Ein Mann liegt regungslos auf dem Boden.

© Short World / Generated with AI / stock.adobe.com

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick