Kein Recht auf Privatanschrift des Klinikarztes

FRANKFURT AM MAIN (ost). Ein Patient, der nach einem Krankenhausaufenthalt einen Kunstfehler vermutet, kann von der Klinik nicht die Privatanschrift der behandelnden Ärzte verlangen. Das gilt zumindest so lange, wie die Ärzte im Krankenhaus tätig sind, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

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