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Arbeitsgericht

Keine Einigung im Streit um Maskenpause auf Intensivstation

Eine Krankenschwester auf einer Intensivstation forderte Maskenpausen alle 75 Minuten. Die Klinik lehnte zunächst ab und prüft nun, ob sie Pausen alle 120 Minuten garantieren kann.

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Herne. Im Streit um Maskenpausen auf einer Intensivstation mit Corona-Patienten hat es am Dienstag beim Arbeitsgericht Herne keine gütliche Einigung gegeben. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts nahm der Anwalt des beklagten Krankenhauses in Recklinghausen nicht an, sondern gab ihn zur Prüfung an das Krankenhaus weiter. Kommt es weiter nicht zu einer Einigung, steht Anfang Mai eine ordentliche Arbeitsgerichtsverhandlung an.

Die 47-jährige Klägerin, die auf der Intensivstation als Krankenschwester arbeitete, hatte Masken- und Trinkpausen alle 75 Minuten verlangt. Das Krankenhaus bietet auf Intensivstationen alle 120 Minuten eine Maskenpause und hatte eine Verkürzung abgelehnt. Das zeitaufwendige Umbetten von Corona-Patienten und das An- und Ausziehen der umfangreichen Schutzkleidung sei mit einem kürzeren Pausenrhythmus nicht zu schaffen, argumentierte das Haus.

Die Krankenpflegerin war auf eine andere Station versetzt worden. Dagegen hatte sie geklagt. Die Frau spricht von einer Strafversetzung. Dabei habe sie sich nur für den Gesundheitsschutz der Pflegenden eingesetzt.

In der Güteverhandlung schlug der Richter vor, dass das Krankenhaus die Versetzung zurücknehmen und Pausen alle 120 Minuten garantieren solle. Das Haus werde den Vorschlag gründlich prüfen, sagte ein Krankenhaussprecher. Er widersprach dem Vorwurf der Zwangsversetzung. Der Frau sei ein alternativer, ebenfalls anspruchsvoller Arbeitsplatz angeboten worden. (dpa)

Arbeitsgericht Herne

Az.: 4 Ca 2437/20

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