Direkt zum Inhaltsbereich

Keine Witwenrente bei Ehe mit 65 Jahren

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (ger). Ein ärztliches Versorgungswerk darf den Anspruch auf Witwenrente davon abhängig machen, dass die Ehe vor der Vollendung des 65. Lebensjahres des Mitgliedes geschlossen worden ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Wie der Kieler Anwalt Jens Klarmann vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte mitgeteilt hat, hatte ein Arzt, der seit 2003 im Ruhestand war, 2007 mit 67 Jahren geheiratet. Nach der Satzung der Versorgungseinrichtung steht beim Tod des Arztes der Witwe keine Rente des Versorgungswerkes zu. Diese Regelung sei zulässig, so die Richter. Az.: 6 A 10320/10.OVG

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberlandesgericht Celle

AstraZeneca muss Auskunft über Corona-Impfstoff geben

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chance auf frühe Diagnose?

Pankreaskrebs: Welche Verschreibungen Verdacht wecken sollten

Lesetipps
Ärztin untersucht Schilddrüse

© Peakstock - stock.adobe.com

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?