Keine Zinsbeihilfe mehr für Ärzte in Thüringen
WEIMAR (dür). Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat Ärzte und Angehörige anderer freier Berufe wegen der schlechten Haushaltslage aus dem Zinshilfe-Programm zur "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" (GuW) gestrichen. Sie seien seit Jahresanfang nicht mehr antragsberechtigt, informierte die Thüringer Aufbaubank kürzlich die Hausbanken der Ärzte.