Honorar

Keine extrabudgetäre Vergütung für vermeintliche Grenzgänger

KVen müssen ihre Abrechnung um Grenzgänger-Ansprüche bereinigen, wenn diesen tatsächlich keine Anstellung mehr im Nachbarland zugrundeliegt. Ansonsten dürfen Kassen Honorarkürzungen vornehmen.

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