Lohngerechtigkeitsgesetz

Klinik-Kritik an Schwesigs Gesetzentwurf

Kliniken steht mit dem Lohngerechtigkeitsgesetz nur mehr Bürokratie ins Haus, warnt die DKG.

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BERLIN. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Unternehmen mehr Lohngerechtigkeit verordnen. Denn: Noch immer verdienen Frauen nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts auch bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Bedingungen sieben Prozent weniger als Männer.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf des von ihrem Ministerium eingebrachten Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen, das vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln bereits im Vorfeld als "unnötig" bezeichnet wurde, "weil es an den Unterschieden in den Durchschnittsverdiensten nichts ändern" werde.

Die Kernelemente im Blick

Als Kernelemente des Gesetzes gelten laut Ministerium folgende Bausteine:

Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe.

"Der Gesetzesentwurf schafft mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – und zwar über Transparenz von Gehalts- und Entgeltsystemen. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert", gab sich Schwesig am Mittwoch positiv gestimmt.

Ob sich die Unternehmenskultur im Gesundheitsbereich in relevanten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten – zum Beispiel Krankenhäusern – tatsächlich ändern wird, bleibt abzuwarten.

Das legt zumindest eine Blitzumfrage der "Ärzte Zeitung" unter Krankenhausbetreibern nahe. "In unserem Unternehmen werden über 90 Prozent aller Beschäftigten, sowohl Ärzte als auch sonstige Angestellte, nach Entgelttarifverträgen vergütet, die mit der Gewerkschaft Marburger Bund bzw. ver.di verhandelt werden.

Diese Tarifverträge stellen die Lohngerechtigkeit sicher, sodass dem Anliegen dieses neuen Gesetzes bereits Rechnung getragen wird", antwortete zum Beispiel Achim Struchholz, bei der Rhön-Klinikum AG Konzernbereichsleiter Unternehmenskommunikation.

Sorgenvoll betrachtet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Schwesigs Gerechtigkeitsansinnen. "Die meisten Beschäftigungsverhältnisse im Krankenhaus sind tarifgebunden. Damit ist eine Lohnungerechtigkeit im Unternehmen ausgeschlossen. Problematisch ist, dass das Gesetz neue Bürokratie schafft", so DKG-Sprecher Joachim Odenbach. (maw)

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