Klinik muss Schmerzensgeld für Pflegemängel zahlen

MÜNCHEN (ava). Zu einem Schmerzensgeld von 15 000 Euro hat das Landgericht München I die Stadt München als Trägerin eines Krankenhauses verurteilt. Eine Patientin hatte infolge mangelnder Pflege Druckgeschwüre bekommen, ein Oberschenkel musste schließlich amputiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die fast siebzigjährige Klägerin hatte im Jahr 2003 einen Schlaganfall erlitten und war deshalb für einen Monat in dem Münchener Krankenhaus behandelt worden. Kurz nach ihrer Entlassung wurden zwei Druckgeschwüre am Steißbein sowie unterhalb des linken Knies festgestellt. In der Folge traten weitere Druckgeschwüre auf. Die Klägerin wurde daraufhin insgesamt fünf Mal operiert, bis ihr der linke Oberschenkel amputiert werden musste. Die Amputation führte dazu, dass die Klägerin vollständig immobil und bettlägerig wurde. Die Klägerin ging davon aus, dass sämtliche Druckgeschwüre und damit auch die Amputation Folge der mangelhaften Pflege des Klinikums waren und wollte deshalb 400 000 Euro Schadenersatz. Demgegenüber behauptete das Klinikum, nach den geltenden Standards gepflegt zu haben.

Az.: 9 O 10239/04

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