Beitragshöhe

Klinik unterliegt im Streit um IHK-Beitrag

Die Höhe des Beitrages für die IHK bemisst sich für Krankenhäuser nicht nur nach gewerblichen Nebenbetrieben, so das Bundesverwaltungsgericht.

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Eine Industrie- und Handelskammer (IHK) darf bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrags für Kliniken die Kennzahlen des gesamten Krankenhausbetriebs berücksichtigen. Das gilt auch, wenn der überwiegende Teil der wirtschaftlichen Betätigung von der Gewerbesteuer befreit ist, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Es wies damit Asklepios im Streit mit der IHK Braunschweig ab. Dort bezahlen gleichermaßen aber auch kommunale und kirchliche Krankenhausbetriebe Beiträge.

Der private Krankenhausbetreiber hat neben den von der Gewerbesteuer befreiten Krankenhausbehandlungen auch gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe, etwa Cafeterien, Vermietungsleistungen und ambulante Pflegedienste.

In den Streitjahren 2011 und 2012 hatten diese im Raum Braunschweig einen Anteil am Umsatz von unter fünf Prozent. Für die Berechnung ihres Mitgliedsbeitrags berücksichtigte die IHK dennoch Arbeitnehmerzahl, Umsatz und Bilanzsumme des Gesamtunternehmens in der Region.

Für 2011 und 2012 setzte es danach Vorauszahlungen von jeweils 10.000 Euro fest.

Asklepios sah nur teilweise IHK-Mitgliedschaft

Dagegen klagte Asklepios. Die IHK-Mitgliedschaft bestehe nur für die gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetriebe. Daher seien auch nur diese bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrags zu berücksichtigen, so dessen Lesart. Das Verwaltungsgericht Braunschweig und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg waren dem noch gefolgt.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage nun aber ab. Der Mitgliedsbeitrag solle die Vorteile abgelten, die ein Unternehmen von der Tätigkeit der IHK hat. Dies seien verschiedene gesetzliche Aufgaben und der Umstand, dass die IHK "das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft wahrnimmt".

Ziel der Gewerbesteuerbefreiung für Krankenhäuser sei es dagegen, Kostenträger bei den Behandlungskosten zu entlasten. Dies ändere aber nichts daran, dass die Klinik-GmbH "mit ihrem gesamten Unternehmen gewerblich tätig ist". Die Vorteile der IHK-Tätigkeit kämen auch dem gewerbesteuerfreien Krankenhausbetrieb zugute. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht Az.: 10 C 11.15

10.000 Euro Vorauszahlungen forderte die Industrie- und Handelskammer Braunschweig von Asklepios jeweils für die Jahre 2011 und 2012. Dagegen zog der private Klinikbetreiber vor Gericht.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung