Häusliche Krankenpflege

Klinikärzte dürfen bald fünf Tage verordnen

Von drei auf fünf Tage verlängert - Klinikärzte bekommen mehr zeitlichen Spielraum bei der Entlassverordnung.

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BERLIN. Krankenhausärzte können bald für fünf Arbeitstage häusliche Krankenpflege verordnen. Das berichtet die KBV.

Der Grund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) habe die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie entsprechend angepasst. Die Neuerung kommt insbesondere den Patienten zugute, die dadurch mehr Zeit erhalten, sich eine Folgeverordnung vom Vertragsarzt ausstellen zu lassen.

Denn bislang dürfen Klinikärzte häusliche Krankenpflege, wenn sie diese nach der Entlassung eines Patienten für notwendig halten, nur für drei Werktage verordnen. Das kann vor allem bei Entlassungen vorm Wochenende zu knapp bemessen sein.

Die KBV nennt das Beispiel "Entlassung am Freitag". Die häusliche Krankenpflege, die der Klinikarzt verordnet würde dann gerade einmal bis Dienstag gelten.

Die Neuregelung sieht dabei nicht nur vor, dass die Verordnung fünf Tage umfasst. Aus den drei Werktagen (Montag bis Samstag) sind nun auch fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) geworden - gesetzliche Feiertage sind davon ausgenommen.

Den Vorteil dieser neuen Regelung erklärt die KBV wiederum an einem Beispiel: Wird der Patient ebenfalls am Freitag entlassen, kann der Klinikarzt ihm künftig für fünf Arbeitstage eine Verordnung ausstellen - also bis zum folgenden Freitag.

Nicht mitgezählt, so die KBV, aber ebenfalls abgedeckt seien Wochenende, Entlasstag und Feiertage. Allerdings: Noch ist der neue Beschluss nicht in Kraft, dafür muss auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gewartet werden. (reh)

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